Mit einem Antrag können Stadträt*innen bzw. Fraktionen den Stadtrat auffordern, etwas zu beschließen, das die Stadtverwaltung umsetzen soll. Der Stadtrat stimmt dann über diesen Antrag ab, wobei eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgeht. Nach Einreichen eines Antrags, hat die Verwaltung eine Bearbeitungsfrist von drei Monaten, mit Option auf Verlängerung.

Mit einer Anfrage können Stadträt*innen bzw. Fraktionen eine Frage an die Verwaltung stellen, die diese beantworten muss.

Im Folgenden finden Sie alle Anträge und Anfragen unserer Fraktion in chronologischer Reihenfolge, beginnend mit der jüngsten Initiative.