Status: in Bearbeitung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

insbesondere mittelständische Unternehmen in Augsburg verfügen häufig über mehrere Betriebsstandorte im Stadtgebiet oder darüber hinaus. Solarzellen an jedem Einzelstandort sind technisch oder wirtschaftlich oft nicht attraktiv. Alternativ könnte eine zentrale Anlage den Bedarf mehrerer Standorte decken.

12 b Abs. 5 der Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes (Stromsteuer-Durchführungsverordnung – StromStV) gewährt steuerlich die Möglichkeit, eine Eigenversorgung an dezentralen Standorten im Umkreis von 4,5 km um die Stromerzeugungseinheit durchzuführen. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Versorgung verschiedener Standorte in diesem Radius privilegiert. Dies betrifft allerdings nur die steuerliche Seite.

Eine Direktversorgung wird technisch nur ausnahmsweise möglich sein. In der weitaus größten Zahl der Fälle werden die dezentralen Standorte an das öffentliche Netz angeschlossen sein. Deshalb ist entscheidend, ob in Augsburg die Versorgung dezentraler Standorte durch den Netzbetreiber ermöglicht wird. Dies würde mittelständische Unternehmen am Standort stärken, indem sie durch Investitionen in erneuerbare Energien resilienter gegen Strompreisschwankungen werden. Gleichzeitig besteht angesichts hoher Strompreise derzeit ein hoher Investitionsanreiz, wenn hiermit der Eigenbedarf gedeckt werden kann. Diese Investitionen zahlen auf das Klimaschutzziel der Stadt Augsburg ein.

Wir fragen daher an, ob die Stadtwerke Augsburg aktuell bereits derartige Modelle ermöglichen bzw. ab wann diese Möglichkeit unseren Augsburger Unternehmen zur Verfügung stehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

grüne fraktion
  • Peter Rauscher
  • Matthias Lorentzen
  • Christine Kamm
  • Dr. Stefan Wagner
csu fraktion
  • Leo Dietz
  • Matthias Fink