Status: beantwortet

Antwort vom Sozialreferat

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 29.4.2024 hat das Sozialreferat die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgestellt. Hierbei wurde deutlich, dass die Anwendung der Bezahlkarte nicht nur für die Betroffenen zu Erschwernissen führen, sondern auch einen Mehraufwand für die Sozialverwaltung und die unterstützend tätigen Organisationen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft nach sich ziehen wird. Vor diesem Hintergrund richten wir folgende Fragen an das Sozialreferat der Stadt Augsburg:

  1. An wie viele Personen und/oder Personengruppen in der Stadt Augsburg wurde die Bezahlkarte bislang ausgegeben bzw. wird sie im weiteren Verlauf voraussichtlich noch ausgegeben werden?
  2. Sind seit der Einführung der Bezahlkarte in größerem Umfang Fehler bei der Benutzung aufgetreten und wie konnten diese behoben werden? Welche Unterstützung erhalten die Leistungsempfänger*innen bei Fehlfunktionen und sind solche bereits aufgetreten? Ist (beispielsweise durch Notdienst) sichergestellt, dass Waren des täglichen Bedarfs bei Fehlfunktionen auch abends und an den Wochenenden erstanden werden können? An welche Stelle müssen die Leistungsempfänger*innen sich wenden?
  3. Hat die Verwaltung bereits eine fachliche Einschätzung zur Einführung und zum Vollzug der Bezahlkarte an die übergeordnete Stelle gegeben oder kann diese in Beantwortung dieser Anfrage abgeben? Welchen Mehraufwand und welche Kosten verursacht die Einführung und Ausgabe der Bezahlkarte und die Betreuung der Leistungsempfänger*innen für die Verwaltung? Wie ist die Einschätzung der Verwaltung zur Bezahlkarte und welcher Änderungsbedarf ist erkennbar? 
  4. Ist der Einsatz der Bezahlkarte auf bestimmte Händler*innen und Branchen und/oder auf bestimmte Zwecke beschränkt oder kann sie ohne Einschränkungen eingesetzt werden? Welche Spielräume hat das Sozialreferat bei der Ausgestaltung der sog. white list und wie wird dies in der Praxis gehandhabt? Kann die Bezahlkarte etwa in den meist von karitativen Organisationen betriebenen Sozialkaufhäusern / Flohmarktläden, auf dem Stadtmarkt, in Bäckereien und Metzgereien, in Kinos, Theatern und Bädern und zur Nutzung des ÖPNV eingesetzt werden?
  5. Falls und soweit der Einsatz der Bezahlkarte bei den unter 4. genannten Stellen nicht möglich sein sollte:
    1. Wie beurteilt das Sozialreferat den Umstand, dass den Betroffenen dadurch der preisgünstige Einkauf von Einrichtungsgegenständen, Kleidung und Spielwaren unter Umständen nicht möglich ist?
    2. Wie beurteilt das Sozialreferat den Umstand, dass der regionalen Wirtschaft dadurch unter Umständen Wertschöpfung entzogen wird?
  6. Sind Laden- und Geschäftsinhaber*innen dazu verpflichtet, die Bezahlkarte zu akzeptieren und welche Anstrengungen unternimmt das Sozialreferat, um die Akzeptanz der Bezahlkarte in der täglichen Anwendung zu erhöhen? Welche Kosten oder Mehrkosten entstehen für die Laden- und Geschäftsinhaber*innen, wenn sie den Einsatz der Bezahlkarte ermöglichen wollen? 
  7. Welche Kosten entstehen für die Benutzer*innen bei den jeweiligen Bezahlvorgängen und bei der Abhebung von Bargeld?
  8. Verfügt die Stadt über Spielräume, die monatliche Bargeldbezugsgrenze von 50 Euro regelhaft oder im Einzelfall zu erhöhen? 
    1. Falls ja, inwieweit?
    2. Falls ja, wovon hängt die Zubilligung eines höheren Limits ab?
  9. Gibt es Einschätzungen oder bereits Erkenntnisse dazu, inwieweit die Beschränkung des Bargeldbezugs für die Leistungsempfänger*innen verstärkt zu individuellen Notsituationen mit Begleiterscheinungen wie Betteln, illegalen Handlungen o.ä. führen können?
  10. Können die städtischen Stellen den Guthabenstand der Leistungsempfänger*innen einsehen und einzelne Kontobewegungen nachvollziehen? Ab wann ist die Abschöpfung von Kontoguthaben geplant, auf welche Weise soll diese erfolgen? 

 

Beteiligte Personen