Status: in Bearbeitung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Ende Juni 2024 tritt eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft, durch die sich der Personenkreis der Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können, erhöhen wird. So wird es auch mehr Menschen möglich sein, eine doppelte Staatsangehörigkeit zu besitzen, und auch die Einbürgerungsfrist wird verkürzt. Um den zu erwartenden erhöhten Antragstellungen nachkommen zu können und keine längeren Wartezeiten zu verursachen, sollten daher bereits jetzt erhöhte Personalressourcen eingeplant und eine vorausschauende Planung realisiert werden.
In diesem Zusammenhang stellen die Stadtratsfraktionen der GRÜNEN und der CSU folgende Anfrage:
Begründung:
Die Einbürgerung ist für viele Menschen in unserer Stadt mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit ein wichtiges Ziel in ihrer Biographie. Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird es auch Personen, die bereits seit langem in Deutschland leben, möglich sein, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen. Zudem wird eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren und bei besonders guter Integration, zum Beispiel durch hohes gesellschaftliches Engagement, bereits nach drei Jahren ermöglicht. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Funktionsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu stärken. Weniger Stress in den Behörden und eine zügigere Bearbeitung der Anträge erspart sowohl den Mitarbeitenden der Stadt Augsburg als auch den Antragstellenden Konflikte und erhöht die Wertschätzung für die gute Arbeit, die hier täglich geleistet wird.
Mit freundlichen Grüßen