Update des Entgeldverzeichnisses – Für eine verantwortungsvolle, transparente, zukunftssichere und gerechte Ausgestaltung

 

 Die Ausgangslage
  • Die Stadt Augsburg besitzt und betreibt Sportanlagen, also Bäder, Hallen, Sportplätze etc. Die Stadt kommt dafür auf, dass diese Anlagen in gutem Zustand bleiben und genutzt werden können. Dass sie also z.B. beheizt, saniert bzw. repariert und gereinigt werden. Vereine können die Anlagen der Stadt nutzen, müssen dafür aber Gebühren bezahlen. Diese Gebühren sind im sog. Entgeltverzeichnis geregelt. Dieser wurde seit mehr als sieben Jahren nicht mehr angepasst.
  • In diesem Zeitraum haben sich die Material-, Energie-, Betriebs- und Personalkosten aber stark erhöht; insgesamt um mehr als 25 %. Vor allem die Energiekosten schlagen dabei zu Buche, mit über 50% Steigerung allein in den letzten fünf Jahren. Das ist v.a. beim Betrieb der Bäder und Eishallen/-stadien spürbar, aber auch bei der Pflege der Freisportanlagen und der Sporthallen.
  • Wenn die Stadt die Preise für die Nutzung ihrer Sportanlagen nicht anhebt, gerät sie in diesem Bereich immer weiter ins Minus. Sportreferent Jürgen Enninger hat seit 2022 eine gründliche Bestandsaufnahme der Gesamtsituation geleistet und sich entsetzt gezeigt.
  • In Augsburg gibt es zwei Arten von Vereinen: Die “besitzenden” Vereine und die “nicht besitzenden” Vereine. Erstere haben selbst Sportanlagen in ihrem Besitz und sind von der oben dargestellten Preisentwicklung in vollem Umfang betroffen. Sie müssen gerade die enorm gestiegenen Energiepreise selbst aufbringen und auf ihre Mitglieder umlegen. Zweitere buchen sich in den Sportanlagen der Stadt ein. Um ein Gleichgewicht zwischen beiden Vereinsformen herzustellen, ist es zwingend erforderlich, die Entwicklung der Preise auch bei den sich einbuchenden Vereinen abzubilden und somit ein bisschen mehr Deckungsbeitrag für die städtischen Leistungen im Bereich des Sports zu erzielen. .
Unser Lösungsweg
  • Unser Sportreferent Jürgen Enninger will jetzt das tun, was in der Legislaturperiode zuvor versäumt wurde. Er hat eine gestaffelte Steigerung der Preisstruktur vorgeschlagen, um die Vereine nicht von jetzt auf gleich mit einer zu starken Anhebung zu belasten. Die Preise werden also moderat erhöht – weil es schon lange überfällig ist – aber das wird verträglich gestaltet.
  • Die Entgelte werden zum 01.01.2025 zunächst um ca. 15 % angehoben und dann noch einmal zum 01.01.2027 um ca. 10 %. Unsere Fraktion unterstützt diese Staffelung, auch wenn es Schöneres gibt, als den Augsburger Sportler*innen höhere Preise zumuten zu müssen. Wir wollen eine verantwortungsvolle Balance herstellen zwischen Gemeinwohl und der Notwenigkeit, die Kostendeckung im Blick zu behalten. Wir nehmen unsere haushalterische Verantwortung ernst und tragen auch unbequeme, aber infrastrukturell notwendige Entscheidungen mit.
  • Die vorgesehenen Erhöhungen sind trotzdem noch geringer als die tatsächliche Preisentwicklung. Denn einerseits will das Sportreferat für die nicht besitzenden Vereine eine zu große Belastung in einem relativ kurzen Zeitraum vermeiden. Andererseits musste im Sinne der Fairness beachtet werden, dass die besitzenden Vereine bzw. deren Mitglieder die Preisentwicklungen ja größtenteils bereits zu tragen haben.
  • Die Gebühren für Sportanlagen, -hallen, Bäder und die Kanustrecke werden nun ab 2029 alle zwei Jahre automatisch entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst. So stellen wir eine kontinuierliche und vor allem verträgliche Anpassung sicher. Für unsere Sportvereine schafft diese transparente Gestaltung der Entgelte auch Planungssicherheit. Sie können somit ihren Vereinshaushalt entsprechend kalkulieren. 
Gut zu wissen
  • Der Plan für das Entgeltverzeichnis ist unter Beteiligung des Sportbeirats* entstanden. Dieser hat die Entscheidung einstimmig mitgetragen.
  • Das sog. Belegungsentgelt für die Sportvereine wird nach Jugendanteil rabattiert. Ein Verein mit einem Anteil von z.B. 40 % Jugendlichen muss nur 60 % der im Entgeltverzeichnis festgelegten Gebühren bezahlen.
  • Mit Blick auf die Unterstützungsleistungen im Rahmen der Badeaufsicht in den städtischen Freibädern erhalten die DLRG und die Wasserwacht einen Sondertarif in Höhe von 25 % des jeweiligen Vereinstarifs.
  • Bei den Bädern, Sport- und Eishallen/-stadien wird zur Förderung des Vereinssports eine Unterscheidung zwischen Vereinen und gewerblichen bzw. sonstigen Nutzern eingeführt und der Tarif für Vereine wird weniger stark erhöht.

* Der Sportbeirat vertritt die Belange der Vereine und der sporttreibenden Bevölkerung und berät die Stadt in allen Fragen des Sports. Er setzt sich aus Repräsentant*innen verschiedener Augsburger Sportvereine zusammen.



Beteiligte Personen