Konkretisierung zum Antrag „Gendermonitoring und Genderbudgeting“

Status: beantwortet

Antrag wurde abgelehnt. Hier unsere Stellungnahme dazu.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Kultur und Sport sind starke Triebfedern unserer Gesellschaft. Sie bewegen jung und alt und bringen Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und aus unterschiedlichen sozialen Schichten und Generationen zusammen. Die Verfügbarmachung von Finanzmitteln in diesen wertvollen Bereichen bedeutet damit, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und in die Tätigkeit der vielen Ehrenamtlichen zu investieren. Dabei haben diese Investitionen auch eine Lenkungsfunktion, da die Bandbreite in diesen Bereichen sehr groß ist. Insbesondere bei Betrachtung des Geschlechteraspektes belegen zahlreiche Studien, dass die Bedürfnisse und Aktivitäten der Menschen sehr unterschiedlich sind. 

Um den Effekt der Investitionen in Kultur und Sport im Hinblick auf den Geschlechteraspekt noch besser prüfen zu können und gegebenenfalls auf einer zu erarbeitenden Datenlage anzupassen, stellen wir folgenden Antrag:

  1.   Die Sport- und Kulturverwaltung überprüft bei den ausgereichten Unterstützungen die Auswirkungen auf den Geschlechteraspekt (Gender Monitoring). Dies bezieht sich insbesondere auf Zuschüsse an Künstler*innen, Vereine und freie Träger, wobei bei Trägerstrukturen die Geschäftsführung und/oder die Vorstandschaft zu betrachten ist.
  2.   Die Sport- und Kulturverwaltung berichtet einmal jährlich in den betreffenden Ausschüssen (Sport- und Kulturausschuss) von ihren Bemühungen. Die Gleichstellungsstelle und -kommission sind ebenfalls zu unterrichten.
  3. Die Sport- und Kulturverwaltung zeigt auf, wie sie gegebenenfalls aufkommenden Ungleichheiten in der Verteilung ihrer Finanzmittel entgegensteuern kann (Gender Budgeting).

Begründung:

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als ein Aspekt sozialer Gerechtigkeit essentiell für die Gesellschaft. Durch Gleichberechtigung in Teilhabemöglichkeiten werden die persönlichen Entwicklungs- und Freiheitsrechte der Menschen ermöglicht und geschützt. Um zu erfassen, wo die Stadt Augsburg diesbezüglich steht, erfolgt im Rahmen des Gender Mainstreaming, mit Beschluss vom 13.12.2007, eine geschlechtsspezifische Datenerfassung; so enthält das 2019 veröffentlichte Gendermonitoring der Stadt viele Rohdaten. Um Daten gewinnbringend im Zuge einer sinnvoll gesteuerten Unterstützung zur Gleichstellung und -berechtigung der Geschlechter nutzen zu können, gilt es, diese zielgerichtet zu erfassen. Da bisher eine solche detaillierte Analyse in einzelnen Bereichen nicht erfolgt, soll dieses Anliegen im Bereich Sport und Kultur als “Pilotprojekt” im Referat 5 beginnen und die erhobenen Daten sollen im Sinne dieses Antrags ausgewertet werden, um gegebenenfalls ein anschließend modifiziertes Genderbudgeting einzuführen. Dieser Bereich bietet sich an, da die Verteilung der Fördermittel hier gut zu erfassen und entsprechend auszuwerten ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Beteiligte Personen