Status: beantwortet
Antwort des Umweltreferats vom 27.06.2023
Klimaschutz 2030 plus – 5
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
um die Klimaschutzziele, die sich die Stadt Augsburg durch Stadtratsbeschlüsse gesetzt hat, im Bereich der Stromerzeugung zu erreichen, ist eine ambitionierte Umstellung auf erneuerbare Energie notwendig. In einer dicht bebauten Großstadt wie Augsburg kommt dabei der Photovoltaik auf Dächern eine herausragende Rolle zu. Bei der Umstellung eines namhaften Teils des in Augsburg verbrauchten Stroms auf die Quelle Photovoltaik sind zum Ausgleich der schwankenden Verfügbarkeit von Solarstrom bei Tag und bei Nacht sowie bei unterschiedlichen Wetterlagen Speichermöglichkeiten von entscheidender Bedeutung. Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung bereits im Maßnahmenpaket zum Klimaschutz vom Dezember 2021 diesen wichtigen Punkt aufgenommen hat.
Zur Konkretisierung stellen die Fraktionen von CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Prüfantrag die bereits am 16.12.2022 beschlossenen Maßnahmen wie folgt zu ergänzen:
Begründung:
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Photovoltaik für die Gewinnung von Strom aus regenerativen Quellen in einer dicht bebauten Großstadt wie Augsburg muss es das Ziel der Stadt Augsburg sein, die Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien in großer Zahl für die Installation von Photovoltaikanlagen auf ihren Dachflächen zu gewinnen.
Gleichzeitig stellt im Bereich der erneuerbaren Energien die durchgehende Verfügbarkeit des Stromes eine Herausforderung dar. Einen Ausgleich zwischen Tag- und Nachtzeiten und verschiedenen Wetterlagen ermöglichen Stromspeicheranlagen, die in Zeiten hoher Stromerzeugung aufgeladen werden und den so gespeicherten Strom bei Bedarf in Zeiten niedriger Energieerzeugung wieder abgeben.
Bei der Prüfung, ob sich die Installation einer Photovoltaik- und/oder einer Stromspeicheranlage für einen Immobilieneigentümer rechnet, ist der Amortisierungszeitraum einer solchen Investition eine entscheidende Größe. Förderungen von verschiedener Seite verkürzen dabei den Amortisierungszeitraum erheblich und können so dazu beitragen, dass ein Eigentümer eine Investitionsentscheidung im Sinne der städtischen Klimaziele trifft. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist es aber nicht immer leicht, die verschiedenen Fördermöglichkeiten und deren eventuelle Kombinierbarkeit zu erfassen. Daher kommt der Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern zu Fördermöglichkeiten und deren etwaiger Kombinierbarkeit sowie der Unterstützung bei der Berechnung des Amortisierungszeitraums einer eventuellen Investition eine wichtige Rolle im Rahmen der städtischen Klimaschutzanstrengungen zu.
Mit freundlichen Grüßen