Status: in Bearbeitung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

vor dem Hintergrund der am 05.07.2024 beschlossenen Reform des Straßenverkehrsrechts beantragen die Fraktionen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und CSU:

  1. Die Verwaltung stellt dar, in welchen Teilen der Stadt durch Regelung innerhalb der neuen StVO eine Einführung von Tempo 30 möglich ist.
  2. Die Verwaltung erstellt eine Beschlussvorlage zur Durchführung einer Erprobungsphase von Tempo 30 im Bereich des Klinkerbergs sowie der Gesundbrunnenstraße auf Grundlage der Regelung innerhalb der StVO, sobald die Ausführungsbestimmungen etc. zur neuen StVO vorliegen.

Begründung:

Mit der Unterzeichnung der “Resolution Tempo 30 – Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten” seitens der Stadt Augsburg hat sich Augsburg dafür ausgesprochen, in der gesamten Stadt innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen. Zudem war es der Wunsch der Initiative des Deutschen Städtetags, ein generelles Tempolimit von 30 km/h anzuordnen und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere stadt- und menschenverträgliche Geschwindigkeit zuzulassen.

Die neue StVO greift nicht alle Forderungen der Kommunen zum Tempo 30 auf, aber eröffnet neue Erprobungsmöglichkeiten – vor allem vor Spielplätzen, Schulen, Kindertagesstätten und Altenheimen – und erlaubt es, die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes stärker in die Abwägung einfließen zu lassen.

Auch bisher besteht schon der Wunsch nach Einführung von Tempo 30 in verschiedenen Straßen von Seiten der Politik sowie der Bürger und Bürgerinnen. Eine Einführung scheitert heute häufig an den rechtlichen Vorgaben der StVO. Mit der neuen StVO gibt es mehr Erprobungstatbestände, die nun in der Praxis überprüft werden müssen.

Nach Darstellung der Verwaltung ist eine Einführung von Tempo 30 auf Grundlage des aktuellen Rechts am Klinkerberg und am Gesundbrunnen nicht möglich. Da jedoch die neue StVO unter anderem eine Erprobungsphase von Tempo 30 auch bei Spielplätzen möglich macht und die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes bei der Abwägungsentscheidung stärkt, soll geprüft werden, ob auf dieser Basis Tempo 30 am Klinkerberg und am Gesundbrunnen möglich ist.

 

Beteiligte Personen