Die Grüne Stadtratsfraktion begrüßt, dass in den Streit um die Straßenplakatierung Ende Januar Bewegung gekommen ist und hat nun einen Antrag dazu gestellt (http://gruenlink.de/1boi).

Verena von Mutius, kulturpolitische Sprecherin: „Wir haben beantragt eine Benutzungssatzung für die 500 städtischen Plakatflächen zu erlassen, um klar zu definieren wer, wie und was dort plakatiert werden darf. Heidelberg hat seit 2015 eine solche Satzung für städtische Plakatflächen und hat dort u.a. ortsansässigen Veranstaltern einen klaren Vorrang vor Auswärtigen gegeben. Außerdem ist definiert, dass nur Veranstaltungen im Stadtgebiet beworben werden dürfen und jegliche Form von gewerblicher Werbung oder Marketing untersagt ist. Wir fordern eine gleichlautende Regelung auch für Augsburg, zum Schutz unserer lokalen Szene.“

Die Grüne Fraktion fordert zusätzlich auch kostenfreie bzw. sehr günstige Plakatierungsmöglichkeiten für eindeutig nicht-kommerzielle Veranstalter zu schaffen.

Martina Wild, Fraktionsvorsitzende: „In Heidelberg gibt es 44 so genannte Kultursäulen, auf denen Kulturinstitutionen, die von der Stadt gefördert werden, sowie nicht-kommerzielle Heidelberger Vereine und Gruppen, die kulturelle Veranstaltungen in der Stadt durchführen, kostenfrei plakatieren dürfen. Wir haben auch in Augsburg Kulturveranstalter, die nur ein sehr kleines oder gar kein Budget für Werbung bereitstellen können. Man denke nur an in Vereinen organisierte Theatergruppen, Chöre, Orchester oder ähnliches. Dieses Engagement braucht besondere Förderung. Wir fordern daher, in überschaubarer Anzahl ebenfalls kostenfreie oder sehr kostengünstige Plakatierungsmöglichkeiten in Augsburg zu schaffen.“

Auch zur Frage der zulässigen Veranstaltungsgröße bei der Plakatierung auf den 500 städtischen Flächen möchte die Grüne Fraktion klare Auskünfte von der Verwaltung. Verena von Mutius: „Maximal 500 Besucher ist aus unserer Sicht ein zu starres und eindimensionales Kriterium. Wir wollen von der Verwaltung wissen, ob hier noch Spielräume vorhanden sind, die dann in einer Benutzungssatzung umgesetzt werden könnten. Falls nicht, muss dringend mit dem Konzessionär weiter nachverhandelt werden.“

Beteiligte Personen