Status: in Teilen erledigt | Beschlussvorlage aus dem Bauausschuss vom 18.05.2017

Vermarktung der Außenwerberechte
Künftige Eigen- und Kulturwerbung in städtischer Regie

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Beschluss vom 24.11.2016 hat der Stadtrat die Neuvergabe der Außenwerberechte in der Stadt Augsburg beschlossen. In der Begründung des Beschlusses wurde darauf verwiesen, dass die Stadt gemäß einem Grundsatzbeschluss zukünftig 500 Plakatflächen in städtischer Eigenregie vermarktet. Über die konkrete Umsetzung und Abwicklung sollen die Gremien zu gegebener Zeit entscheiden.

Die Stadt Heidelberg hat sich 2011 für ein ähnliches Vorgehen entschieden und ihre Außenwerberechte ebenfalls in Teilen per Konzessionsvertrag vergeben und ansonsten städtische Plakatflächen in Eigenregie eingerichtet, die vom Bürgeramt verwaltet werden. Zusätzlich hat die Stadt so genannte „Kultursäulen“ eingerichtet, auf denen Kulturinstitutionen, die von der Stadt gefördert werden, sowie nicht kommerzielle Heidelberger Vereine und Gruppen, die kulturelle Veranstaltungen in der Stadt durchführen, kostenfrei plakatieren dürfen.

Heidelberg hat für die Nutzung der städtischen Plakatflächen im Mai 2015 eine „Satzung über die Benutzung der städtischen Plakatträger für Veranstaltungswerbung“ erlassen. Diese Satzung regelt neben dem Benutzerkreis vor allem die Bedingungen, die für eine Nutzung vorliegen müssen. Nutzungsberechtigt sind beispielsweise laut Satzung nur Heidelberger Veranstalter, andere haben keinen Anspruch, können aber im Einzelfall nach Ermessen zugelassen werden. Auf den dortigen städtischen Flächen dürfen nur Veranstaltungen beworben werden, die im Stadtgebiet stattfinden. Außerdem ist klar definiert, dass Verkaufsveranstaltungen oder Veranstaltungen, die überwiegend der Imagewerbung bzw. dem Marketing von Gewerbetreibenden dienen, nicht zulässig sind. Ebenso darf keine Produktwerbung auf den Plakaten enthalten sein.

Die GRÜNE Fraktion stellt im Hinblick auf die künftige Eigen- und Kulturwerbung in Augsburg folgende

Anfrage:

  1. Welche Spielräume hat die Stadt Augsburg beim Erlass einer möglichen Benutzungssatzung den für die Nutzung zugelassenen Personenkreis zu definieren, wenn der Konzessionsvertrag unverändert bleibt?
  2. Der AZ war zu entnehmen, dass der Baureferent bereits mit dem Konzessionär Gespräche über ein Modell mit mehr als maximal 500 Zuschauern und eine Erhöhung der Anzahl der für die Kultur zur Verfügung stehenden Plakatflächen führt, ob hier eventuell Vertragsänderungen nötig sind oder nicht. Gibt es schon Ergebnisse aus diesen Gesprächen?

Ebenso stellt die Fraktion folgenden

Antrag:

  1. Die Stadt Augsburg erarbeitet eine Benutzungssatzung für die 500 o.g. städtischen Plakatflächen nach Heidelberger Vorbild. Hierbei soll analog zu Heidelberg städtischen Veranstaltern Vorrang eingeräumt werden, nur Veranstaltungen im Stadtgebiet sollen zulässig sein und jegliche Art von gewerblicher Werbung bzw. Marketing soll untersagt sein.
  2. Die Verwaltung prüft, ob nach Heidelberger Vorbild auch in Augsburg „Kultursäulen“ definiert werden können, die einem kleinen und nicht-gewerblich handelnden Nutzerkreis kostenfrei oder für geringe Kosten zur Verfügung gestellt werden können.

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Verena von Mutius                               Martina Wild
Kulturpolitische Sprecherin           Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen