Status: abgelehnt von CSU, CSM, Pro Augsburg | Beschlussvorlage im Stadtrat vom 15.12.2016

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bereits 2012 hat sich der Allgemeine Ausschuss aufgrund eines Antrags unserer Fraktion vom 2.4.12 mit der Thematik eines kommunalen Wildtierverbots beschäftigt. Leider wurde unserer Argumentation damals nicht gefolgt und ein Verbot mit Verweis auf die schwierige Rechtslage und vor allem eine mögliche Einschränkung der grundgesetzlich verankerten Berufsausübungsfreiheit abgelehnt (BSV 12/00210).

Mittlerweile liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 6.8.2014 vor (AZ M 7 K 13.2449), das seit 29.4.16 Rechtskraft erlangt hat. Hierbei geht es um ein kommunales Wildtierverbot, das die Große Kreisstadt Erding erlassen hat. Im Urteil wird eindeutig festgehalten, dass eine Widmungsbeschränkung nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, wenn ab einem gewissen Zeitpunkt allgemein so verfahren und nicht nur in Einzelfällen willkürlich von der bisherigen Praxis abgewichen wird. Ebenso wird festgehalten, dass auch kein Eingriff in die verfassungsmäßig geschützte Berufs- oder Kunstfreiheit vorliegt, da die Kommune nicht willkürlich handelt und es in ihrer eigenen Ausgestaltungsbefugnis liegt den räumlichen und inhaltlichen Umfang der Nutzung des Volksfestplatzes sowie das Gesamtbild der dort stattfindenden Veranstaltungen zu bestimmen.

Aufgrund der neuen Rechtslage stellen wir folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt ein kommunales Wildtierverbot analog zur Regelung in der Großen Kreisstadt Erding zu erarbeiten und dem zuständigen Ausschuss bzw. Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Verbot soll dabei insbesondere für folgende Tierarten gelten: Affen (nicht-menschliche Primaten), Alligatoren, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Elefanten, Flamingos, Flusspferde, Geparden, Giraffen, Greifvögel, Jaguare, Krokodile, Löwen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tiger, Tümmler, Wölfe und Zebras.

Begründung:

Eine artgerechte Haltung von Wildtieren ist im Zirkus nicht möglich. An die Haltung von Wildtieren werden heute hohe Anforderungen gestellt. Laut Tierschutzgesetz muss die Unterbringung eines Tieres artgemäß, bei exotischen Wildtieren daher unter Umständen sogar klimatisiert sein. Die Ernährung und Gruppenzusammensetzung müssen arttypisch gestaltet und das artgemäße Verhalten muss möglich sein. Diese Vorgaben sind auch in den Gehegen auf Reisen sicherzustellen. Zirkusse können diesen Anforderungen aufgrund ihrer Standortwechsel und Tiervorführungen zu oft nicht gerecht werden, da die Wildtiere einen großen Teil ihres Lebens in engen Transportwagen oder wenig strukturierten Gehegen verbringen müssen, die nur stark eingeschränkte Beschäftigungs-, Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten bieten.

Die Forderung nach einem Wildtierverbot unterstützen sowohl die Bundestierärztekammer als auch der Bundesrat. Mit zwei Drittel der Befragten spricht sich eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus aus. Einer repräsentativen forsa-Umfrage zufolge finden zudem 82 Prozent der Deutschen, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. Am 18.03.2016 hat der Bundesrat eine Entschließung für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus verabschiedet. Ebenso argumentieren alle großen deutschen Tierschutzorganisationen in einem gemeinsamen Schreiben von 2016 an die Bundesregierung für die Notwendigkeit eines Wildtierverbots im Zirkus. Solange der Bundesgesetzgeber keine entsprechende Regelung erlässt, sollten Kommunen ihre Gestaltungsbefugnis nutzen und Zirkussen mit Wildtieren die Nutzung ihrer Plätze untersagen.

Der Zirkus als Kulturgut kann auch ohne Darbietungen von Wildtieren erhalten bleiben, wie es erfolgreiche Beispiele beweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Pia Haertinger                             Verena von Mutius                                Martina Wild
Sprecherin für Tierschutz            Mitglied im Allg. Ausschuss            Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen