Status: beantwortet
Antwort des Umweltreferats vom 27.06.2023
Klimaschutz 2030 plus – 7
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Mobilität und die Art wie wir uns künftig fortbewegen, ist ein wichtiger Faktor in Bezug auf Klimaschutz und Klimagerechtigkeit. Im Bereich der Mobilität hat die Stadtverwaltung bereits konkrete Punkte auf den Weg gebracht. Die Stadt Augsburg strebt eine klimaneutrale Mobilität bis 2040 an. Hinzu kommt, dass wie in der Klimastudie erwähnt, die Fahrleistungen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) um 50% bis 2040 reduziert werden müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist u.a. eine Neuaufstellung von Mobilitätsplan (früher: Gesamtverkehrsplan) und Nahverkehrsplan nötig, bei dem das Ziel sein muss, die Orientierung auf einen starken Ausbau der Bahn,- Bus und Radwegenetze zu fokussieren. Der restliche MIV muss bis 2040 emissionsfrei gestaltet werden. Flankierend sollte die Stadt Augsburg alle Möglichkeiten dazu nutzen, aus Eigen- und Fördermitteln das Radwegenetz in der Region auszubauen sowie die Radabstellanlagen auf Privatgrund und die Einrichtungen zur Beförderung der Fahrradnutzung für den Weg zur Arbeitsstätte zu fördern.
In Ergänzung der im Dezember 2021 beschlossenen Maßnahmenliste zum Klimaschutz stellen die Stadtratsfraktionen von CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daher folgenden Antrag:
Begründung:
Zu 1/2: Aus Klimaschutzgründen ist der Ausbau der umweltfreundlichen Verkehrsarten zu forcieren. Das im Dezember 2021 beschlossene Klimaschutzmaßnahmenprogramm sieht deshalb unter anderem einen Ausbau des Umweltverbunds und eine Verringerung des Anteils des MIV vor. In Konkretisierung dieses Beschlusses sind konsequente Zielsetzungen bei der Aufstellung der Verkehrspläne. Die bloße Fortschreibung bisheriger Konzepte in die Zukunft (Szenario „Trend“) im Augsburger Mobilitätsplan wäre nicht mit Klimaschutzzielen vereinbar. Emissionsvermeidung funktioniert nur durch nachhaltige Mobilität in der gesamten Region im Sinne des Szenarios „Ziel“. Auch für den Nahverkehrsplan, hier definiert die vom Wirtschaftsausschuss im Januar 2022 beschlossenen Vorlage BSV/21/07020 als „Kernaufgaben des Steuerungskreises“ unter anderem „Die Definition von Standards im Nahverkehr und die daraus entstehenden Kosten“, sind ambitionierte Ziele anzustreben: Bürger*innen benötigen nachhaltige Mobilitätsangebote (Bus, Bahn, Fahrrad), damit Klimaneutralität nicht als Verzicht, sondern als Bereicherung empfunden wird.
Zu 3: Projektplanungen für Radschnellwegenetze in den Regionen München und Nürnberg werden aus Bundesmitteln mit jeweils 2 Mio. € gefördert. Emissionsvermeidung funktioniert nur durch nachhaltige Mobilität in der gesamten Region und darf nicht an der Stadtgrenze enden. Daher sollte auch für Augsburg nicht nur, wie bereits beschlossen, in Richtung Königsbrunn, sondern in alle Richtungen ein regionales Radschnellwegenetz mit attraktiven Radial- und Tangentialverbindungen geplant werden.
Zu 4: Die Stadt Augsburg als Arbeitgeberin sollte bei der Förderung der Benutzung des Verkehrsmittels Fahrrad für den Weg zur Arbeitsstätte eine Vorreiterrolle einnehmen. Vergleichsweise wenig kostenintensive Maßnahmen wie das Bereitstellen von Umkleiden, Duschen und Spinden versprechen einen potenziell großen Effekt zur Steigerung des Fahrradverkehrs in diesem Segment.
Zu 5: Ein entsprechendes Förderprogramm stellt eine sinnvolle Flankierung des im Vertrag mit „Fahrradstadt jetzt“ vereinbarten Ausbaus von Fahrrad-Abstellanlagen im öffentlichen Raum dar. Diese Förderung hat großes Potenzial, die Fahrradfreundlichkeit im unmittelbaren Umfeld der Bürger*innen zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen