Status: in Bearbeitung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Damit ist auch ganz maßgeblich die kommunale Ebene angesprochen. Der Deutsche Städtetag hat im Mai 2021 eine Handreichung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der kommunalen Praxis veröffentlicht, die Hinweise für sachgerechte Umsetzungsmöglichkeiten in den Kommunen gibt. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten dabei umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Die Stadt Augsburg arbeitet zusammen mit freien Trägern bereits seit Jahren daran, die vielfältigen Ursachen und Auswirkungen von geschlechtsbezogener Gewalt zu bekämpfen. Im Büro für Kommunale Prävention sind die Arbeitskreise „Häusliche Gewalt“, „Opferschutz“ sowie „Prostitution“ aktiv und vernetzen die vielfältigen Hilfe- und Beratungsleistungen. In Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle finden verschiedene Formate statt. Diese Bemühungen sollen aber jetzt – nicht zuletzt auch durch den Impuls, den die Istanbul-Konvention dem vielfältigen Engagement verleihen soll – verstärkt und systematisch verstetigt werden. Gerade die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen befürchten, dass Gewalt und Übergriffe gestiegen sind und mehr denn je eine besondere Aufmerksamkeit auf die Themen der häuslichen und sexualisierten Gewalt und der Zwangsprostitution gelegt werden müssen.
Es ist offenkundig, dass aktuell bei der Stadt Augsburg keine ausreichenden Personalkapazitäten vorhanden sind, um die Entwicklung eines Aktionsplans sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung der notwendigen Maßnahmen bei den Themen „häusliche Gewalt“ und „Prostitution“ ausreichend zu gewährleisten. Da zahlreiche Menschen in Augsburg, insbesondere Frauen jeden Alters und verschiedener Herkunft, von einer solchen Weiterentwicklung profitieren würden, sind entsprechende Kapazitäten aufzubauen.
Die CSU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen stellen vor diesem Hintergrund folgenden
Antrag:
Mit freundlichen Grüßen