Status: abgelehnt im Allgemeinen Ausschuss am 16.05.12 | Beschlussvorlage der Verwaltung (pdf) 

Augsburg, den 02.04.12

Zirkusse mit Wildtieren in Augsburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Bundesrat hat im November 2011 ein Verbot von bestimmten Wildtieren in Zirkussen beschlossen (siehe Anlage: Bundesrats-Drucksache 565/11). Zu diesem Verbot zählen Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde. Solange die Bundesregierung dieser Entschließung nicht folgt kann ein Verbot auf kommunaler Ebene beschlossen werden. Zirkusse mit Wildtieren sollen nach unserer Auffassung nicht mehr auf Augsburgs öffentlichen Plätzen auftreten dürfen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Die Stadt Augsburg begrüßt das vom Bundesrat im November 2011 beschlossene Verbot von bestimmten Wildtieren in Zirkussen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung eines solchen Verbots im Stadtgebiet von Augsburg per Satzung zu erarbeiten und dem zuständigen Ausschuss (Stadtrat) zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Verbot soll dabei insbesondere für folgende Tierarten gelten: Affen (nicht-menschliche Primaten), Alligatoren, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Elefanten, Flamingos, Flusspferde, Geparden, Giraffen, Greifvögel, Jaguare, Krokodile, Löwen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tiger, Tümmler, Wölfe und Zebras.

Begründung:

Eine artgerechte Haltung von Wildtieren ist im Zirkus nicht möglich. An die Haltung von Wildtieren werden heute hohe Anforderungen gestellt. Laut Tierschutzgesetz muss die Unterbringung eines Tieres artgemäß, bei exotischen Wildtieren daher unter Umständen sogar klimatisiert sein. Die Ernährung und Gruppenzusammensetzung müssen arttypisch gestaltet und das artgemäße Verhalten muss möglich sein. Diese Vorgaben sind auch in den Gehegen auf Reisen sicherzustellen. Zirkusse können diesen Anforderungen aufgrund ihrer Standortwechsel und Tiervorführungen zu oft nicht gerecht werden, da die Wildtiere einen großen Teil ihres Lebens in engen Transportwagen oder wenig strukturierten Gehegen verbringen müssen, die nur stark eingeschränkte Beschäftigungs-, Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Zudem geht die Dressur der Tiere oftmals mit Quälerei einher und kann schmerzhafte Haltungsschäden verursachen.

In verschiedenen Städten wie beispielsweise Bremen, Köln, München, Stuttgart und Potsdam gilt bereits ein Auftrittsverbot von Wildtieren im Zirkus. Auch die Bundestierärztekammer spricht sich für ein Wildtierverbot im reisenden Zirkus aus. Der Zirkus als Kulturgut kann auch ohne Darbietungen von Wildtieren erhalten bleiben, wie es erfolgreiche Beispiele beweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Moravcik, Stadtrat

Verena von Mutius, Stadtrat

Reiner Erben, Fraktionsvorsitzender

Beteiligte Personen