Die GRÜNE Stadtratsfraktion freut sich über das Ergebnis des Wettbewerbs für die Entwicklung des neuen Stadtquartiers Haunstetten Südwest. Die Bebauung sieht viele Grünflächen vor, ermöglicht Wohnen und Arbeiten an einem Ort und setzt auf nachhaltige Mobilitätsformen und Energieversorgung.

Martina Wild, Fraktionsvorsitzende: “Aus unserer Sicht liegt nun ein gelungener Entwurf vor, der deutlich macht, was zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Quartiersentwicklung gehört. Denn wir wollen und brauchen eine Stadtplanung, die auch die nächste Generation im Blick hat. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt und der anhaltende Zuzug war die Grundlage für die Entwicklung dieses Quartier. Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass dies aus unserer Sicht nur mit einer zukunftsweisenden, ganzheitlichen Planung mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung stattfinden kann. Wir begrüßen, dass nun autofreie Wohnquartiere, die Erschließung über Quartiersgaragen, autarke Energiekonzepte, eine starke Begrünung, kurze Wege zu sozialen Einrichtungen sowie ein klimaangepasstes Viertel realisiert werden sollen. Das muss dann natürlich auch definitiv so umgesetzt werden.”

Verena von Mutius-Bartholy, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Stadtentwicklung soll in kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten und damit insbesondere mit Grundstückseigentümer*innen stattfinden. Um z.B. neue Energiekonzepte tatsächlich umzusetzen, darf sich der Entwicklung jedoch kein Eigentümer entgegenstellen. Außerdem ist es wichtig, der Immobilienspekulation entgegen zu treten. Denn Boden ist ein nicht vermehrbares Gut und Grundlage für die Erfüllung des Grundbedürfnisses auf Wohnen. Wir wollen deswegen eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für Haunstetten Südwest und haben dies im Mai 2019 beantragt. Mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme kann die Stadt ohne Spekulationsgewinne zahlen zu müssen und auch bei fehlender Kooperationsbereitschaft der Grundstückseigentümer*innen die weitere Planung des für Augsburg wichtigen neuen Wohnquartier vorantreiben. Dazu müssen wir jetzt die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme festsetzen, um bei Blockaden für die Zukunft handlungsfähig zu sein.“

Hintergrund

Was ist eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM)?
Eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM), ist ein rechtliches Instrument aus dem Baugesetzbuch, das es einer Stadt erleichtert ein großes Gebiet mit vielen Eigentümern zu überplanen und Wohnbebauung umzusetzen.
Die Idee dahinter ist, dass eine Planung aus einem Guss entstehen soll – ohne Rücksicht nehmen zu müssen auf die Zuschnitte der Grundstücke und die Eigentumsverhältnisse. Komplizierte Extrawünsche und unerwünschte Kompromisse sollen so vermieden werden.
Grundprinzip der SEM ist jedoch die Kooperation. Droht aber ein Grundstückseigentümer, den Bau eines neuen Wohnviertels zu blockieren, kann dieser wenn kein gemeinsamer Weg zu finden ist,  enteignet werden. Konstruktive Mitwirkung ist also Pflicht.
Eine SEM soll Bodenspekulation verhindern, da sie die Gewinne, die allein dadurch entstehen, dass Baurecht geschaffen wird, abschöpft und dieses Geld für die soziale und verkehrliche Infrastruktur – also Grünanlagen oder Schulen – verwendet wird.

Was bedeutet das für Bodenpreise und drohen auch Enteignungen?
Ziel und Zweck der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) ist nicht die Enteignung. Gelingt eine kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten im Sinne des Allgemeinwohls kann und soll die Planung auch ohne SEM weitergehen. Sicherheitshalber können aber vorab  schon einmal die Bodenpreise eingefroren werden – auf dem aktuellen Stand -, also ohne die Preissteigerungen, die die lukrativen neuen Bebauungsmöglichkeiten i.d.R. nach sich ziehen. Ein Grundstück darf trotzdem zu beliebigen Preisen an Private weiterverkauft werden. Der Käufer muss aber damit rechnen, dass ihm die Stadt die Fläche später zum eingefrorenen, also wohl niedrigeren Preis, abkauft. Für die Gebietsentwicklung und Umsetzung der Baumaßnahmen übernimmt die Stadt erst einmal sämtliche Areale. Sie werden in der Endphase normalerweise zum dann entsprechend höheren Marktpreis wieder abgegeben. Mit den Veräußerungserlösen werden z.B. Straßen, Schulen, Kitas und Grünanlagen finanziert. Der am Schluss verbleibende Überschuss wird  anteilig an die früheren Grundeigentümer*innen ausbezahlt. Enteignungen sind also theoretisch möglich, wenn die Grundstückseigentümer*innen nicht an die Stadt verkaufen und das für die Allgemeinheit dringend nötige Projekt der Wohnraumschaffung sonst nicht umsetzbar ist.

Beteiligte Personen