Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am gestrigen Dienstag, 29.5.18, wurden am Herrenbach 20 Bäume, die direkt am Kanal standen, aus Hochwasserschutzgründen gefällt. Da die Fällung innerhalb der Vogelbrutzeit stattfand, musste dafür eine Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde eingeholt werden. Laut Bayer. Umweltinformationsgesetz stehen jedem Bürger und jeder Bürgerin auch ohne rechtliches Interesse Informationen über Umweltbelange zu. Und zwar laut Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes u.a. ausdrücklich über die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, sowie über Maßnahmen, die sich auf die Artenvielfalt auswirken oder wahrscheinlich auswirken könnten.
Da aus unserer Sicht aufgrund des Umweltinformationsgesetzes ohnehin ein Anspruch auf Informationen über die Genehmigung der Fällung bestehen würde, stellen wir folgenden
Antrag:

Die Stadtverwaltung veröffentlicht ihren Antrag auf Genehmigung zur Fällung von 34 Bäumen am Herrenbach im Rahmen einer Sofortmaßnahme sowie die entsprechende Genehmigung der Regierung von Schwaben, jeweils mit Anlagen und/oder Auflagen. Die Unterlagen werden zeitnah auf die Sonderseite der Stadt zu den Baumfällungen am Herrenbach eingestellt.

Beteiligte Personen