Status: beantwortet

ANTWORT DES BAUREFERATS VOM 30.03.2023

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Situation für Bauprojekte ist nach wie vor höchst angespannt und spitzt sich weiter zu. Materialmangel, explodierende Kosten für bestimmte Baustoffe und wesentlich höhere Zinsen schaffen denkbar ungünstige Rahmenbedingungen. Diese Entwicklungen gefährden v.a. solche Bauvorhaben, die auch einen sozialen Anspruch erfüllen.

Im Fall der Baugruppen, die auf dem Sheridan-Gelände nach Konzeptvergabe sozial und ökologisch nachhaltige Projekte verwirklichen und erproben wollen, wäre ein Scheitern in mehrfacher Hinsicht problematisch – nicht nur für die Baugruppen selbst, sondern auch für die Stadt Augsburg. Die Baugruppen haben in den letzten Jahren erhebliche Leistungen erbracht, um ihre Projekte auf Basis der städtischen Vorgaben zu entwickeln. Dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich noch innerhalb der Konkretisierungsphase so dramatisch verschlechtern, war nicht absehbar. Es liegt im Interesse der Stadt Augsburg, die Baugruppen in dieser schwierigen Phase zu unterstützen – nicht nur, weil hier in vorbildlicher Weise Wohnraum sowie ein deutlicher Mehrwert für den sozialen Zusammenhalt im Quartier geschaffen wird, sondern auch, weil die Stadt viel in dieses Vergabeverfahren investiert hat und weitere Konzeptvergaben plant.

Mit Bezug auf unsere Anfrage vom 9.11.2022 “Unterstützung von Baugruppen” und unter Berücksichtigung des Antwortschreibens vom 02.12.2022 möchten wir nochmals anregen, alle Register zu ziehen, um die ausgewählten Projekte nach Kräften zu fördern.

In der Antwort wurde mit Verweis auf den Vergabeverfahrensanspruch und das gesetzliche Verbot der Unterwertveräußerung (§ 169 Abs. 8 BauGB) eine Neubewertung mit verringertem Grundstückskaufpreises ausgeschlossen. Wichtig ist unserer Fraktion eine explizite Berücksichtigung der Gemeinbedarfsflächen, die nicht Teil der Wohnfläche sind und somit dem Zusammenleben im gesamten Quartier zugutekommen.

Vor diesem Hintergrund haben sich ergänzend zu unserer Anfrage vom 9.11.2022 folgende weitere Fragen ergeben:

  1. Können Gemeinbedarfsflächen im Rahmen einer Neubewertung anteilig anders berücksichtigt werden, so dass der Grundstückskaufpreis insgesamt geringer ausfällt?
  2. Welche grundsätzlichen Bewertungsfaktoren wurden herangezogen und welche Nutzung wurde der Bewertung zugrunde gelegt?
  3. Wurde die Verbilligungsrichtlinie des Bundes bereits bei der Bewertung – bzw. bei einer Neubewertung – in Ansatz gebracht? Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgte dies nicht?
  4. Fanden bereits Gespräche mit dem Bund bzgl. der Möglichkeit einer Unterstützung von Baulanderwerbern im Konstrukt der Treuhandsvermögen statt?
  5. Wurde mit dem Bund aufgrund der geänderten Situation darüber gesprochen, eine Anwendung der Verbilligungsrichtlinie zu prüfen (falls die Verbilligungsrichtlinie aus Gründen nicht angewandt wurde)?
  6. Steigende Kosten durch Kostenreduktion ausgleichen:
    1. Welcher Zeitablauf ist für eine Erhöhung der Anzahl der Vollgeschosse nötig
    2. und welche Gründe könnten aus Sicht der Verwaltung gegen eine Änderung des Bebauungsplans auf mehr Vollgeschosse sprechen?
  7. Nachdem eine Anwendung des Erbbaurechts als nicht möglich erscheint, stellt sich die Frage, wie finanzielle Nöte der Baugruppen abgemildert werden können.
    1. Könnte der Kaufpreis in Tranchen bezahlt werden, wenn es sich um eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme handelt?
    2. Wären diese Tranchen in mehreren Jahren ableistbar?
    3. Ist ein bedingter Kaufvertragsschluss unter der aufschiebenden Bedingung der Baugenehmigung mit anschließender Zahlung möglich? Kann dadurch die Neubewertung gehemmt werden?

Um neue Formen des Planens, Bauen und Zusammenlebens zu ermöglichen, ist es dringend notwendig, alternative Modelle zu erproben. Mit dem Konzeptvergabeverfahren im Sheridan-Areal ist dies in Augsburg das erste Mal geschehen. Die aus den 19 eingereichten Bewerbungen ermittelten 4 Siegerkonzepte stehen symbolisch in der ersten Reihe eines neuen Denkens. Dass die Entwicklungen des letzten Jahres nun ein gut durchdachtes Pilotprojekt mit enormer Strahlkraft scheitern lässt, wäre ein ungünstiges Zeichen an alle nachfolgenden Projekte, die den Mut aufbringen, sich mit neuen Ideen den Herausforderungen eines zeitgemäßen Zusammenlebens zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Verena von Mutius-Bartholy

Dr. Pia Haertinger

Christine Kamm

Raphael Brandmiller

Beteiligte Personen