Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Sitzung am 26.05.2011 hat der Stadtrat in Ziffer 2 des Beschlusses zur „Genehmigung der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Augsburg durch die Regierung von Schwaben unter Verhängung von Auflagen“ (Drs. 11/00278) festgelegt, wie die von der Regierung von Schwaben auferlegte Haushaltssperre im Verwaltungshaushalt in Höhe von 8,0 Mio. € umgesetzt werden soll. Dabei wurde eine 5 %-ige Haushaltssperre für die freiwilligen Zuschüsse in der Hauptgruppe 7 beschlossen. Dabei wurde auch festgelegt, dass eine „Reserve“ von ca. 0,5 Mio. € gebildet werden sollte, um für Einzelfälle Mittel zur Verfügung zu haben, bei denen sich im Laufe des Haushaltsvollzugs aus faktischen bzw. rechtlichen Gründen eine Reduzierung der Sperre als unvermeidlich erweist.

Bisher wurde ein Schreiben des Kultur- und Sportreferenten bekannt, in dem er für sechs Haushaltsstellen, die von der 5%-igen Kürzung betroffen sind, beantragt diese von der 5%-igen Kürzung auszunehmen und hierfür Mittel aus dem Härtefonds zur Verfügung zu stellen. Momentan wird eine Resolution an den Stadtrat diskutiert, in der die 5%-Kürzung bei den Erbbauzinsen von Sportvereinen rückgängig gemacht werden soll. Diese Resolution in der uns bekannten Fassung löst aber nicht das generelle Problem der Vereinsfinanzierung und führt zu weiteren Ungleichbehandlungen der verschiedenen Sportvereine.

Nicht bekannt ist, welche Referate für welche Haushaltsstellen ebenfalls bereits Anträge auf „Nichtkürzung um 5%“ gestellt haben.

Da von der 5%-igen Kürzung neben den Sportvereinen auch viele andere gemeinnützige, soziale oder kulturelle Einrichtungen betroffen sind, ist es für unsere Fraktion sehr wichtig, über das Verfahren der Anwendung des Härtefonds und insbesondere über die Entscheidungskriterien und Entscheidungsfindung, also wer aus dem Fonds und weshalb bedient wird, größtmögliche Transparenz herzustellen. Gegenüber den engagierten Menschen in den Sportvereinen, sozialen und kulturellen Vereinen und Einrichtungen müssen die Kürzungen und die Gründe für Befreiungen davon erklärt werden.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Der Finanzreferent legt in der nächsten Stadtratssitzung dar, welche Referate bereits Anträge auf Ausnahme von der 5%-igen Kürzung gestellt haben und stellt diese Fälle vor.
  2. Der Finanzreferent legt weiter dar, nach welchen Kriterien die Entscheidung getroffen wird, von einer 5%-igen Kürzung bei einzelnen Haushaltsstellen abzusehen und die Finanzierung aus dem sog. Härtefonds zu leisten.
  3. Dabei ist auch zu klären wie verfahren wird, wenn der Härtefallfonds ausgeschöpft ist.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben                          Eva Leipprand                 Martina Wild
Fraktionsvorsitzender      Stadträtin                           stv. Fraktionsvorsitzende

Verena von Mutius        Dieter Ferdinand               Christian Moravcik
Stadträtin                            Stadtrat                                    Stadtrat

Beteiligte Personen