Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Dabei nehmen die Kommunen die Überwachung des Veterinärwesens als Pflichtaufgabe wahr und sind nach BGB auch zuständig für die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren. In Augsburg übernimmt diese Aufgabe das Veterinäramt. Für die Versorgung von Fundtieren wurden entsprechende Verträge mit dem Tierschutzverein Augsburg und Umgebung e.V. bzw. dessen Tierheim geschlossen.

Gleichzeitig gibt es zahlreiche Anfragen, die zwar das Thema Tierschutz betreffen, jedoch nicht originär in die Zuständigkeit des Veterinäramtes fallen. Die Beantwortung dieser Anfragen könnte u.a. eine Tierschutzbeauftragte bzw. ein Tierschutzbeauftragter übernehmen und somit das Veterinäramt entlasten. 

Bereits 2017 (BSV/17/01154) gab es im Allgemeinen Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit den Beschlussvorschlag, dem Tierschutzverein Augsburg und Umgebung e.V. zur Einrichtung einer Stelle eines Tierschutzbeauftragten einen freiwilligen Zuschuss zu erteilen. Dafür fand sich zum damaligen Zeitpunkt keine Mehrheit, sodass nur ein Festbetragszuschuss für die Förderung des Projekts beschlossen wurde.

Um die Förderung des Tierschutzes weiter voranzubringen, stellen die Fraktionen CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Konkretisierung des bestehenden Zuschusses an den Tierschutzverein mit der Maßgabe zur Etablierung eines Tierschutzbeauftragten zu prüfen. Die Prüfung soll in Absprache mit dem Tierschutzverein Augsburg und Umgebung e.V.  erfolgen. In diesem Zuge ist abzuklären,ob die Stelle beim Tierschutzverein Augsburg und Umgebung e.V. angesiedelt sowie kann. Eine mögliche  neue Stelle soll die bereits bestehenden stadtweiten Aktivitäten zum Thema Tierschutz bündeln, den Informationsaustausch fördern und die Vernetzung innerhalb der Stadtverwaltung, Vereinen und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft voranbringen. Nach außen tritt die bzw. der Tierschutzbeauftragte für alle Belange des Tierschutzes im Stadtgebiet auf.

Begründung:

Augsburg erfüllt zahlreiche gesetzliche Pflichtaufgaben, ergänzt durch freiwillige Leistungen im Bereich des Tierschutzes. Als sichtbares Zeichen für die Stärkung des Tierschutzes soll eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die die stadtweiten  Bemühungen in diesem Bereich bündelt und zwischen den verschiedenen Stakeholdern vermittelt. Es handelt sich somit um eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft, die das Wohl der Tiere im Auge behält und vorantreibt.  Auch Maßnahmen der Bildungs-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sollen auf diese Weise gebündelt einen größeren Effekt erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

 grüne fraktion
  • Peter Rauscher
  • Dr. Stefan Wagner
  • Sabrina Koch
csu fraktion
  • Leo Dietz
  • Benedikt Lika

Beteiligte Personen