Status: Zwischenbericht
ZWISCHENMITTEILUNG DES ORDNUNGSREFERATS VOM 10.03.2023
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
laut dem Bundesministerium für Gesundheit ist Sucht häufig mit dramatischen persönlichen Schicksalen verbunden. Sie betrifft beteiligte Familienangehörige ebenso wie Freundinnen und Freunde oder Kolleginnen und Kollegen. Abhängigkeitserkrankungen sind schwere chronische Krankheiten, die zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vorzeitiger Sterblichkeit führen können. Die Zahl der Drogentoten in Deutschland ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 15,5 Prozent auf 1.826 gestiegen. Das ist eine Steigerung das vierte Jahr in Folge. Die Stadt Augsburg hat sich mit einer grundlegenden Strategie zur Suchtprävention und -hilfe (vgl. BSV 21/06509) bereits auf den Weg gemacht, das Thema systematisch zu beleuchten. Sowohl im Büro für Kommunale Prävention als auch im Gesundheitsamt wurden zum Stellenplan mit Wirksamkeit des Jahres 2023 absehbar Personalkapazitäten geschaffen.
Eine ganzheitliche Sucht- und Drogenpolitik ist ein wichtiger Teil der Gesundheits-, Ordnungs-, Sozial- und Bildungspolitik der Stadt. Ziel einer städtischen Suchtpräventionspolitik soll es daher sein, Sucht zu verhindern, Suchtkranken zu helfen und die gesundheitlichen und sozialen Folgen von Suchterkrankungen möglichst gering zu halten. Hierbei sind auch die Zuständigkeiten der jeweiligen Träger – Land, Bezirk, Kommunen – zu berücksichtigen.
Um einen Überblick zu erhalten, wie sich die Lage in Augsburg derzeit gestaltet, stellen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CSU folgende Anfrage:
Die Themen berühren die verschiedenen Geschäftsbereiche der Referate 2, 3, 4 und 7. Vor diesem Hintergrund ist eine abgestimmte, gemeinsame referatsübergreifende Bearbeitung und Beantwortung in den Ausschüssen des Sozialausschusses, Allgemeinen Ausschusses, Bildungsausschuss und Gesundheitsausschusses notwendig, bzw. eine schriftliche gemeinsame Antwort.
Mit freundlichen Grüßen