Status: in Bearbeitung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Grüne Fraktion stellt folgenden Antrag:
Begründung:
Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt. Seit 1979 waren und sind diese Wahlen das Symbol für ein geeintes und demokratisches Europa, dessen Wert vor allem heute nicht zu hoch gehängt werden kann. Zur Europawahl sind in Deutschland auch Unionsbürger*innen wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit drei Monaten in Deutschland leben und weder im Herkunftsland noch in Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur kommenden Wahl müssen Unionsbürger*innen, die nicht von Amts wegen in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen sind, einen förmlichen Antrag auf Eintragung stellen. Der Antrag muss spätestens 21. Tage vor der Wahl (5. Mai 2019) bei der Gemeinde am jeweiligen Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss zudem persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Dadurch sollen Wahldoppelungen vermieden werden. Die Stadt Augsburg hatte Stand 17.02.2019 298.255 Einwohner*innen (incl. Kinder im Alter von 0-18 Jahren). Davon sind 161.040 Deutsche ohne Migrationshintergrund, 70.143 Deutsche mit Migrationshintergrund und 29.680 Unionsbürger*innen (leider gibt es zu EU Bürger*innen nur einen veralteten Stand von 31.12.2017). 34.947 Personen sind Drittstaatsangehörige mit ausländischem Pass und deshalb von den EU-Wahlen ausge-schlossen (Quellen Statistisches Amt Augsburg). Somit sind bei den EU-Wahlen rund 47 Prozent (Stand 31.12.2017) der Augsburger Bürger*innen mit Migrationshintergrund wahlberechtigt. Trotz der großen Bedeutung der Europawahlen für die Lebensrealität aller Unionsbürger*innen, fiel die Wahlbe-teiligung bei den vergangenen Wahlen verhältnismäßig niedrig aus. Oftmals halten die wahlberechtigten Bür-ger*innen dabei neben Desinteresse auch mangelnde Kenntnisse des Wahlrechts davon ab, ihr Kreuz zu machen. Gerade von der neu eingeführten Pflicht zur Eintragung in das lokale Wähler*innenverzeichnis ist anzunehmen, dass sie nicht ausreichend bekannt ist. Angesichts des hohen Anteils an EU-Migrant*innen in Augsburg sollte die Stadt unbedingt anhand der genannten Maßnahmen die geeignete Basis für eine hohe Wahlbeteiligung schaffen, um die gesellschaftliche Integration der wahlberechtigten Unionsbürger*innen zu fördern sowie insgesamt mehr Interesse an der Europawahl zu wecken und somit ihren Teil zum europäischen Ideal beizutragen.
Beteiligte ehemalige Stadträt*innen: Antje Seubert, Eva Leipprand