Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Grüne Fraktion stellt folgenden Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung wird dazu aufgefordert, spätestens ab 15. April das gesamte Angebot städtischer Infor-mationsflächen auszuschöpfen, um regelmäßig in deutscher Sprache und in den Sprachen der 10 größten Uni-onsbürger*innengruppen über die kommende Europawahl zu informieren. Die Inhalte sollen neben einem all-gemeinen Wahlaufruf auch Informationen zu Wahltermin und Wahlprozedere umfassen. Vor allem soll hierbei über die notwendige Eintragung von wahlberechtigten Unionsbürger*innen in das Augsburger Wäh-ler*innenverzeichnis informiert werden. Letztere Information wird bis zum Ende der Eintragungsfrist am 5. Mai angeboten, während die weiteren Inhalte bis zum Wahltag am 26. Mai gezeigt werden.
  2. Weiterhin stellt die Stadtverwaltung umgehend eine Übersetzung der aktuell digital aufgezeigten Informationen zur Europawahl in die Sprachen der 10 größten Unionsbürger*innengruppen sicher. Besonders beachtet werden hierbei Informationen zur verpflichtenden Eintragung von Unionsbürger*innen in das Wähler*innenverzeichnis, Verweise auf institutionelle Ansprechpartner*innen sowie notwendige Dokumente. Auch der städtische Social Media Kanal wird mit den entsprechend übersetzten Inhalten bespielt.
  3. Zusätzlich eruiert die Stadtverwaltung die Möglichkeit, den 10 größten Gruppen wahlberechtigter Unionsbür-ger*innen die genannten Informationen postalisch in entsprechender Sprache zukommen zu lassen.
  4. Zudem wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass auf allen städtischen Veranstaltungen zur Europawahl auf die Eintragungsfrist bis zum 5. Mai hingewiesen wird.
  5. Außerdem stellt die Stadtverwaltung bis zum 15. April Vorschläge vor, wie alle weiteren Gruppen wahlberechtigter Unionsbürger*innen in ausreichender Form informiert werden können.
  6. Der Stadtverwaltung obliegt die Einschätzung und Entscheidung, welche der genannten Maßnahmen bei Berücksichtigung bestehender Kapazitäten am besten kurzfristig umzusetzen sind. Zur Umsetzung der Maßnahmen kooperiert die Stadtverwaltung mit dem Integrationsbeirat und dem Europabüro.

Begründung:

Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt. Seit 1979 waren und sind diese Wahlen das Symbol für ein geeintes und demokratisches Europa, dessen Wert vor allem heute nicht zu hoch gehängt werden kann. Zur Europawahl sind in Deutschland auch Unionsbürger*innen wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit drei Monaten in Deutschland leben und weder im Herkunftsland noch in Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur kommenden Wahl müssen Unionsbürger*innen, die nicht von Amts wegen in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen sind, einen förmlichen Antrag auf Eintragung stellen. Der Antrag muss spätestens 21. Tage vor der Wahl (5. Mai 2019) bei der Gemeinde am jeweiligen Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss zudem persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Dadurch sollen Wahldoppelungen vermieden werden. Die Stadt Augsburg hatte Stand 17.02.2019 298.255 Einwohner*innen (incl. Kinder im Alter von 0-18 Jahren). Davon sind 161.040 Deutsche ohne Migrationshintergrund, 70.143 Deutsche mit Migrationshintergrund und 29.680 Unionsbürger*innen (leider gibt es zu EU Bürger*innen nur einen veralteten Stand von 31.12.2017). 34.947 Personen sind Drittstaatsangehörige mit ausländischem Pass und deshalb von den EU-Wahlen ausge-schlossen (Quellen Statistisches Amt Augsburg). Somit sind bei den EU-Wahlen rund 47 Prozent (Stand 31.12.2017) der Augsburger Bürger*innen mit Migrationshintergrund wahlberechtigt. Trotz der großen Bedeutung der Europawahlen für die Lebensrealität aller Unionsbürger*innen, fiel die Wahlbe-teiligung bei den vergangenen Wahlen verhältnismäßig niedrig aus. Oftmals halten die wahlberechtigten Bür-ger*innen dabei neben Desinteresse auch mangelnde Kenntnisse des Wahlrechts davon ab, ihr Kreuz zu machen. Gerade von der neu eingeführten Pflicht zur Eintragung in das lokale Wähler*innenverzeichnis ist anzunehmen, dass sie nicht ausreichend bekannt ist. Angesichts des hohen Anteils an EU-Migrant*innen in Augsburg sollte die Stadt unbedingt anhand der genannten Maßnahmen die geeignete Basis für eine hohe Wahlbeteiligung schaffen, um die gesellschaftliche Integration der wahlberechtigten Unionsbürger*innen zu fördern sowie insgesamt mehr Interesse an der Europawahl zu wecken und somit ihren Teil zum europäischen Ideal beizutragen.

Beteiligte ehemalige Stadträt*innen: Antje Seubert, Eva Leipprand

Beteiligte Personen