Status: in Bearbeitung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der öffentliche Raum in Augsburg – Plätze, Parks, Freizeiteinrichtungen, Straßen und Wege, Gewässer – ist mit vielen unterschiedlichen Aspekten – Unterhalt und Pflege, Sauberkeit, Klimaresilienz, Nutzungsvielfalt und Aufenthaltsqualität – verbunden. Aktuell werden diese Themen in verschiedenen Dienststellen der Stadt Augsburg bearbeitet. Es stellt sich die Frage, ob ein „Servicebetrieb Öffentlicher Raum“ (SÖR) eine Verringerung von Schnittstellen und effizientere Servicedienstleistung für den öffentlichen Raum nach sich ziehen kann, wie es etwa in der Stadt Nürnberg seit rund 10 Jahren der Fall ist. Aufgabe des SÖR in Nürnberg ist es, alle Dienstleistungen und Fragen des öffentlichen Raums als operativer „Servicedienstleister aus einer Hand“ anzubieten. Der Betrieb arbeitet seit seinem Bestehen mit dem Motto: „Sicher – Sauber – Nah: Service aus einer Hand“. Dies könnte auch für Augsburg ein Weg sein.

Die Fraktionen von CSU und Bündnis 90/Die Grünen stellen daher folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Nürnberger Modells eines „Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR)“, aber auch ähnlicher Servicebetriebe in anderen deutschen Städten, eine ergebnisoffene Prüfung zur stärkeren Bündelung der auf den öffentlichen Raum bezogenen städtischen Dienstleistungen durchzuführen. Neben dem Status quo und der Errichtung eines einzigen „Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR)“ soll auch die Einrichtung verschiedener integrierter Servicebetriebe (z. B. Servicebetrieb Bau-Straßen-Technik, Servicebetrieb Umwelt-Natur-Spielbereiche-Grün) Gegenstand der Prüfung sein. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Untersuchung durch ein geeignetes Beratungsunternehmen begleiten zu lassen, sofern dies sinnvoll erscheint und die zuständigen Gremien in regelmäßigen Abständen zu unterrichten.

Begründung:

Eine Servicedienstleistung aus einer Hand bei städtischem Grün und Plätzen, Synergieeffekte bei Betriebseinrichtungen wie Werkstätten und Fahrzeugpools und die Zusammenführung einer schlanken Overhead-Verwaltung könnten positive Aspekte sein. Die Frage des „ob“ und „wie“ der Errichtung eines Servicebetriebs ist jedoch vielfältig, verschiedenste Aspekte müssen hier betrachtet werden. Denkbar ist auch die Einrichtung mehrerer Kleiner integrierter Servicebetriebe. Eine solche Neuordnung würde zum einen eine erhebliche Veränderung der städtischen Geschäftsverteilung darstellen, zum anderen aber auch steuerrechtliche, kommunal(wirtschafts)rechtliche, haushaltsrechtliche, personalrechtliche und zivilrechtliche Fragen auslösen. Diese müssen vor einer abschließenden Entscheidung ergebnisoffen aufbereitet und hinsichtlich etwaiger Auswirkungen und Synergien transparent analysiert werden. Absehbar muss ein Prozessweg zur Entscheidungsfindung, ggf. mit der Notwendigkeit von Zwischenentscheidungen, erstellt werden. In diesem Zuge muss auch überlegt werden, wie aktuell mit verschiedenen Dienststellen in Verbindung stehende Themenfelder mit Berührungspunkten zum öffentlichen Raum, wie die städtischen Friedhöfe, die Kreislauf- und Abfallwirtschaft, die Grün- und Baumpflege, die Verkehrsüberwachung, die Kreisverwaltungsaufgaben z.B. des Umweltrechts etc. in die Überlegungen mit einbezogen werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

grüne fraktion
  • Peter Rauscher
  • Meinolf Krüger
  • Melanie Hippke
  • Dr. Deniz Anan
csu fraktion
  • Leo Dietz
  • Horst Hinterbrandner
  • Hans-Peter Pleitner
  • Max Weinkamm
  • Sabine Slawik

Beteiligte Personen