Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Dezember war in der Augsburger Allgemeinen zu lesen, dass gerade die Gebäude mit den Hausnummern 14-24b in der Herrenbachstraße saniert werden. Dabei handelt es sich um ein Grundstück, für das die Stadt 1956 seinerzeit der Firma MAWOG ein Erbbaurecht eingeräumt hat. 2015 entschied der Stadtrat dieses Erbbaurecht in zwei Teilen an GmbHs der Firma infrabau zu veräußern, welche auf einem Teilbereich neu bauen und die Bestandsgebäude sanieren wollte. Im damaligen Beschluss wurde festgehalten, dass die Firma infrabau den Bestandsteil binnen 5 Jahren nicht nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufteilen darf und die Stadt für diese 5 Jahre ein Vorkaufsrecht für den Fall der Fälle eingeräumt wird. In der AZ war nun zu lesen, dass eine Firma Thasos mittlerweile Eigentümerin der Gebäude 22-24b ist.

Momentan laufen die Sanierungsarbeiten an den Bestandsgebäuden, bei denen die Mieterinnen und Mieter mit erheblichen Einschränkungen leben müssen. Außerdem gibt es bereits Spekulationen über spätere Miethöhen, die für viele der Mieterinnen und Mieter bedeuten würden, dass sie es sich nicht mehr leisten können und ausziehen müssen.
Wir stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wurde im damaligen Kaufvertrag an die Firma infrabau abgesichert, dass eine Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz (Umwandlung in Eigentumswohnungen) auch bei einem Weiterkauf für die 5 Jahre untersagt bleibt und das Vorkaufsrecht der Stadt gilt? Hätte die Stadt aktuell noch ein Vorkaufsrecht
  2. Welcher Art sind die Sanierungsarbeiten in den genannten Gebäuden und ist der Stadt bekannt, ob dabei über das im BGB vorgesehene Maß (allgemein üblicher Zustand einer Mietwohnung) hinaus saniert wird
  3. Falls ja, wie hätte die Stadt solche „Luxussanierungen“ verhindern können bzw. wie kann die Stadt zukünftig so etwas verhindern?
  4. Gibt es Auskünfte über die zukünftigen Miethöhen und bewegen sich diese im Rahmen des Augsburger Mietspiegels?
  5. Was tut die Verwaltung, um Mieterinnen und Mieter vor unzumutbaren Beeinträchtigungen während der Sanierungsphase zu schützen und wie kann gesichert werden, dass die Mieterinnen und Mieter nach der Sanierung auch tatsächlich und nicht nur theoretisch wohnen bleiben können?

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                          Stephanie Schuhknecht
Fraktionsvorsitzende          Stv. Fraktionsvorsitzende

Cemal Bozoğlu                                        Verena von Mutius
stellv. Fraktionsvorsitzender          Stadträtin

 

Beteiligte Personen