Status: beantwortet

HIER die Präsentation vom Kulturausschuss vom 16.10.. Somit ist der Antrag unter TOP Ö9 beantwortet worden.

Prüfantrag: Entwicklung eines ganzheitlichen Konzepts für die „Stadt nach Acht“ zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Schaffung von Räumen und Stärkung der Nachtökonomie und -kultur in der Innenstadt.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Innenstadt und das Nachtleben in Augsburg stehen aktuell im Zentrum der öffentlichen Diskussion. Um die Stadtgesellschaft und deren Gäste auf vielfältige Weise empfangen und begeistern zu können, müssen wir unsere Innenstadt auch bei Nacht sicher, attraktiv und vielfältig entwickeln. Es ist daher dringend geboten, die aktuellen Geschehnisse zu reflektieren und davon ausgehend ein Konzept für unsere Stadt bei Nacht zu erarbeiten, das sich nicht nur an den ordnungsrechtlichen Aspekten orientiert, sondern einen umfassenderen Rahmen spannt.

Wir schlagen dafür die Initialisierung eines ganzheitlichen, interdisziplinären und referatsübergreifenden (Ordnungs-, Sozial-, Kultur-, Umwelt-, Bildungs-, Bau- und Stadtplanungs-, Wirtschaftsreferat) Stadtentwicklungsprozesses für die “Stadt nach Acht” vor, um alle Aspekte in diesem wichtigen Thema zu berücksichtigen. 

Antrag

Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung, zu prüfen,

  1. wie und in welcher Form der oben beschriebene Stadtentwicklungsprozess initiiert, gestartet und umgesetzt werden kann. 
  2. inwieweit verschiedene Stakeholder*innen (z.B. Anwohner*innen, Jugendliche, Gastronomie- und Clubbesitzer*innen) schon existierende Präventionsnetzwerke (z.B. der kommunale Präventionsrat), externe Institutionen im Bereich Jugendarbeit (z.B. der Stadtjugendring) von dem Thema direkt betroffene Verbände und Vereine (z.B. die Club- und Kulturkommission) eng an diese Steuerungsgruppe angedockt und in den Prozess eingebunden werden können. 
  3. wie ein Dialogkonzept mit Jugendlichen, Studierenden und jungen Erwachsenen konzeptioniert werden kann, das speziell auf Konfliktsituationen und entsprechende Präventionsmaßnahmen zugeschnitten ist. 
  4. wie die Funktion eine*r Nachtbürgermeister*in zur Begleitung des Prozesses in einem partizipativen Verfahren organisiert werden kann und wie und wo eine solche Funktion außerhalb der Ordnungsbehörde als Vermittler*in zwischen den beteiligten Gruppen verortet werden kann. 
  5. inwiefern eine Diversifizierung des kulturellen und gastronomischen Angebots der Innenstadt als Grundlage für die oben genannten Umsetzungen dienen kann.
  6. in welchem Maß der bestehende Konzessionsstop weiterhin sinnvoll ist bzw. ob auch ohne dessen Aufhebung eine Diversifizierung des Angebots umsetzbar ist. 
  7. an welchen Orten Kultur, die sich zum bisherigen Programm abgrenzt (z.B. kleine Bühnen, ohne Eintritt, mit unterschiedlichen Alters- & Zielgruppen) und auch von nicht städtischen Veranstalter*innen und Kulturschaffende genutzt werden darf, im Innenstadtbereich stattfinden kann.  
  8. welche Maßnahmen aus der BSV Stadtsommer 2021 sinnvoll, nachhaltig und weiterführend übernommen werden können, um die Innenstadt auch nachts vielfältiger zu nutzen, insbesondere die Umnutzung von Straßenraum und Parkplätzen für Gastronomie und Kultur oder die Nutzung von Leerstand. 

Begründung

Das Konzept von “Stadt nach Acht” bedeutet Stadtentwicklung für die Nacht. Denn Städte werden nach Tagesbedürfnissen geplant, welche sich von Nachtbedürfnissen unterscheiden: Es gibt andere Hotspots, andere Frequenzen, andere Problemlagen, ein anderes Publikum und dementsprechend andere Bedürfnisse. 

Zur Moderation braucht es eine*n Nachtbürgermeister*in, die/der in einem partizipatorischen Verfahren festgelegt wird, vermittelnd zwischen den Parteien tätig ist, eigene Aktionen initiiert und Entwicklungsmaßnahmen für ein gutes Nachtleben in Augsburg vorschlägt. Eine solche Position sollte außerhalb der Ordnungsbehörde angesiedelt sein, um unabhängiger und agiler handeln zu können. 

Öffentliche Räume sollten attraktiv gestaltet und von verschiedenen sozialen Gruppen genutzt werden. Deshalb ist es unabdingbar, dass für einen Entwicklungsprozess, wie hier vorgeschlagen, verschiedenste Stakeholder*innen, Referate und Beteiligte mit ihrer jeweiligen Expertise mit dazu geholt werden, um eine ganzheitliche und nachhaltige Lösung für unsere Stadt nach Acht zu finden. 

Das Nachtleben einer Stadt gilt als ein wesentlicher Indikator für die Urbanität und – je nach individueller Teilnahme und Interessenslage – für die Lebensqualität einer Stadt. Es ist ein konkreter Standortfaktor im Werben um junge Menschen in der Bildungs- und Berufseinstiegsphase, um Touristen und – weil oft selbst dort beschäftigt – die Kreativ- und Kulturszene. Zudem ist das Nachtleben für junge Leute eine Freizeitaktivität, die einen wesentlichen Teil ihres Lebens betrifft und seit Beginn der Pandemie so gut wie nicht auslebbar ist. Nicht nur dass Kulturstätten geschlossen waren und Clubs auch immer noch sind, auch Zusammenkünfte mit der eigenen Peergroup oder Freunden waren lange Zeit nicht möglich. Die Eskalation in der Maxstraße Ende Juni ist nicht nur auf die Pandemie zurückzuführen, aber die Pandemie hat einen wesentlichen Teil dazu beigetragen. Wir sollten die aktuellen Herausforderungen als Möglichkeit erkennen, die seit vielen Jahren immer wiederkehrenden Problematiken und Fragestellungen des Nachtlebens in der Innenstadt und der Maxstraße ganzheitlich, nachhaltig, partizipativ und zukunftsfähig zu lösen. 

Beteiligte Personen