Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Datenschutz-Grundverordnung der EU ist seit 25. Mai 2016 in Kraft und ist seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, Vereine und Organisationen, sondern auch für Kommunen. So war in der Zeitschrift des Deutschen Städte- und Gemeindebunds vom 09. April 2018 zu lesen: „Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eines der aufwändigsten und komplexesten Projekte, das Kommunen je zu bewältigen hatten“. So müssen die Gemeinden jetzt selbst ein Datenverarbeitungsverzeichnis führen um jederzeit transparent darstellen zu können, welche Daten sie verarbeiten, zu welchem Zweck und an wen die Daten weitergegeben werden. Man muss explizit beschreiben, welche Datenschutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Wenn Bürger*innen wissen wollen, welche Daten über sie gespeichert sind, muss innerhalb eines Monats eine Antwort gegeben werden. Geregelt ist auch das Recht auf Datenlöschung. Doch auch verwaltungsintern ergeben sich neue Anforderungen bei Personalverwaltung oder Lohnverrechnung. Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Berichtsantrag:

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Stadtrats in der nächsten Stadtratssitzung am 28. Juni über die neue Datenschutz-Grundverordnung. Dabei legt sie insbesondere dar, welche Auswirkungen die DSGVO für das städtische Handeln hat, wie die DSGVO innerhalb der Verwaltung umgesetzt wird und welche Maßnahmen die Stadt zur Einhaltung der DSGVO ergriffen hat.

Beteiligte Personen