Status: angenommen | Vorlage für den Ältestenrat am 12.6.13 (pdf) wurde so angenommen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen, mit dessen Hilfe die dauerhaft nichtöffentlich bleibenden Teile städtischer Beschlüsse reduziert werden können. Dazu sollten folgende Elemente gehören:

  • Wie in der bayerischen Gemeindeordnung (Art. 52 Abs. 3) und in der Geschäftsordnung des Augsburger Stadtrats (§ 24 Abs. 3 Satz 3) vorgesehen, sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind.
  • Die Referate werden aufgefordert, Beschlussvorlagen in öffentliche und nichtöffentliche Teile zu splitten, wenn nur ein Teil zwingend der Geheimhaltung bedarf, jedoch ein erheblicher Anteil auch öffentlich behandelt werden kann.
  • Vorlagen mit sehr geringen nichtöffentlichen Anteilen werden von vornherein mit Schwärzung z.B. von geheim zu haltenden Namen bzw. Zahlen veröffentlicht.

Begründung:

Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein wesentliches Merkmal demokratischer Politik; er ermöglicht Öffentlichkeit und Transparenz und damit Nachvollziehbarkeit und Kontrollmöglichkeit. Leider bleiben aber nicht wenige Vorlagen, Diskussionen und Beschlüsse dauerhaft der Öffentlichkeit entzogen. Es gibt dafür immer wieder gute Gründe wie Datenschutz oder Schutz wirtschaftlicher Interessen. Doch beziehen sich diese schützenswerten Interessen oft nur auf bestimmte Teile von Stadtratsthemen und oft sind die Gründe der Geheimhaltung auch nur vorübergehender Art. Deshalb sollten Wege gefunden werden, um die (dauerhaft) nichtöffentlichen Anteile der Stadtpolitik zu reduzieren und regelmäßig öffentlich bekannt zu machen.

Leider gibt es immer wieder Probleme mit der Einordnung von Tagesordnungspunkten als öffentlich oder nichtöffentlich. Es kommt nach unserer Beobachtung immer häufiger vor, dass Vorlagen, die sowohl nichtöffentliche, als aber auch öffentliche Themenbereiche umfassen, insgesamt unter nichtöffentlich eingeordnet und behandelt werden. Oft ist die Einordnung für Stadträte nicht nachvollziehbar und auch nicht klar, welche Teile der Vorlagen dabei wegen Nichtöffentlichkeit nicht angesprochen und weitergegeben werden dürfen (hier würde sich etwa eine Teilung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Beschlussteil häufiger anbieten).

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben                              Martina Wild                                         Eva Leipprand
Fraktionsvorsitzender          stv. Fraktionsvorsitzende                 stv. Fraktionsvorsitzende

Dieter Ferdinand                       Christian Moravcik           Verena von Mutius
Stadtrat                                           Stadtrat                                     Stadträtin

Beteiligte Personen