Prüfung der Rechtslage zur Umsetzung des vereinbarten Pilotprojekts als nächster Schritt

 

Die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Steigerung der Lebensqualität durch Bäume, Sitzmöglichkeiten und neu geschaffenen Kulturräume in der Maximilianstraße werden von den Menschen in unserer Stadt positiv bewertet und gut angenommen. Am heutigen 4. August 2023 wurde aber nun vom Verwaltungsgericht Augsburg der Klage eines anliegenden Geschäftstreibenden im Eilverfahren stattgegeben und festgestellt, dass es für den Verkehrsversuch in der Maximilianstraße keine ausreichende Rechtsgrundlage gebe. Die Begründung für den Versuch bezieht sich, so das Gericht, nicht klar genug auf eine Gefahrenlage für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs. Dieser Nachweis sei aber Voraussetzung für die Durchführung des Verkehrsversuchs. Die Stadt Augsburg wird die entsprechende Fußgängerzonen-Beschilderung bis 18. August entfernen. Der reguläre Parkplatzsuchervekehr soll auch künftig so weit wie möglich aus der Straße herausgehalten werden.

 

Verena von Mutius-Bartholy, Fraktionsvorsitzende der Grünen Stadtratsfraktion: “Mit dem Projekt Autofreie Maxstraße geht es uns zentral um mehr Qualität für alle Augsburger*innen und Gäste. Trotz des heutigen Urteils wird das Pilotprojekt auf der Grundlage der vom Gericht dargelegten neuen Erkenntnisse weiterverfolgt. Wir bedauern natürlich, dass der Versuch nicht in dem ursprünglich geplanten Ausmaß und Zeitplan weiterverfolgt werden kann. Die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Pilotprojekts Autofreie Maxstraße stellt für uns einen wesentlichen Teil des Koalitionsvertrags dar. Die nun anstehende Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung trotz des Urteils muss und wird von der Bauverwaltung deshalb mit hoher Priorität vorangetrieben werden.”

 

Dazu weiter Peter Rauscher, Fraktionsvorsitzender der Grünen Stadtratsfraktion: “Die bisher umgesetzten Maßnahmen mit den Bäumen, Sitzmöglichkeiten und auch die anderweitige Nutzung der Parkplätze bleiben zum Großteil bestehen. Uns ist es wichtig, dass der neu gewonnene Raum auch künftig zum Verweilen und Entwickeln einlädt und die Menschen auch weiterhin ihr Eis ohne Abgase und Lärm genießen können. Denn für uns ist weiterhin klar: Für eine Belebung und eine dem Klimawandel angepasste Innenstadt braucht es langfristig attraktive Nutzungsmöglichkeiten für Kinder und Familien, Jung und Alt. Das Pilotprojekt ist auch deshalb für unsere Fraktion von zentraler Wichtigkeit, um damit zu zeigen, dass eine Umnutzung der Straße möglich ist. Denn wo ein Wille ist, findet sich auch ein Weg.”

 

Für die Schwarz-Grüne Koalition ist klar: Die gemeinsame Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele bleibt unverändert unsere oberste Priorität. Dazu gehört zu überlegen, welche Möglichkeiten nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts für ein Pilotprojekt zur Gestaltung der Maximilianstraße bestehen. Als nächster Schritt ist es daher nun wichtig, dass die Verwaltung aus der gerichtlichen Begründung Schlüsse zieht, um weitere Möglichkeiten zur Umsetzung eines Pilotprojekts zu prüfen und diese im Herbst dem Stadtrat vorzulegen.

Beteiligte Personen