Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nachdem auch unsere Fraktion letzte Woche von den Kostensteigerungen bei der Theatersanierung von mindestens 20 Millionen Euro erfahren hat und sich die finanzielle Situation der Stadt Augsburg gemäß dem Halbjahresbericht zumindest kurzfristig verschlechtert hat und nicht absehbar ist, wie sich diese zukünftig entwickelt, stellt sich für uns die Frage, auf welchen Grundlagen die Theatersanierung weiter verfolgt werden soll. Anzumerken ist außerdem, dass es nicht verständlich ist, warum die Brandschutzanforderungen beim Erweiterungsbau des geplanten Multifunktionssaal falsch eingeschätzt wurden. Deshalb stellt die GRÜNE Fraktion folgenden

    Antrag:

Die Verwaltung stellt dar, welche Vor- und Nachteile ein dauerhafter Verbleib des kleinen Hauses am Kreativwerk (Gaswerk) gegenüber der Umplanung des kleinen Hauses auf dem ehemaligen Orchesterproben Geländes und einem solitären Verwaltungstrakt in der Kasernenstraße in finanzieller, personeller, inhaltlicher und logistischer Sicht hat. Dabei wird auch dargestellt, inwiefern die Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung an beiden Standorten umsetzbar sind.
Die Verwaltung stellt dar, welche baulichen Einrichtungen für eine Aufteilung des Staatstheaters auf die Standorte Kennedyplatz und Gaswerk in der Kasernenstraße zusätzlich noch nötig sind. Dabei ist darzustellen, wie die Bedienung der Bühnen im großen Haus, die Lagerung eventueller Kulissen etc.  an der Kasernstraße möglich sind.
Die Verwaltung stellt schriftlich dar, ob sich die Brandschutzanforderungen geändert haben und zu welchem Zeitpunkt, die Verteuerung der Planung erkennbar gewesen sind.

Begründung: 

Die Stadtgesellschaft nimmt das Interimshaus am Kreativwerk (Gaswerk) gut an. Um eine fundierte Entscheidung des Stadtrats und eine Akzeptanz, welcher Entscheidung auch immer, in der Stadtgesellschaft zu erhalten, ist die Prüfung von zwei Varianten – trotz der bereits in der Vergangenheit erfolgten Überprüfung von möglichen Standorten für das kleine Haus zu Beginn der Planung – zum jetzigen Zeitpunkt nötig. Der Stadtrat kann auf Basis der dann geprüften Unterlagen entscheiden, welchen Weg er verfolgen wird, ob und wie er die Bürgerschaft in die die Entscheidung einbezieht.

 

Beteiligte Personen