Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Theater Augsburg wird zum Beginn der neuen Spielzeit in ein Staatstheater umgewandelt werden. Der Freistaat wird dann die Hälfte der Kosten übernehmen, dafür aber über den Stiftungsrat auch die Hälfte der Stimmen haben, die über das Fortkommen des Staatstheaters entscheiden. Das Theater Augsburg hat in den letzten Jahren den Kontakt zur freien Theaterszene ausgebaut und die Kooperation des Stadttheaters mit der freien Theaterszene war ein wichtiger Punkt des Kulturentwicklungskonzepts – Baustein Theaterlandschaft. Insofern war die Absicherung des Beteiligungsprozesses  im Eckpunktepapier ein erster wichtiger Schritt. Um diese Erklärung konkret umzusetzen, ist aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen den freien Theatern und dem Staatstheater sinnvoll.

In Augsburg gab es angefangen vom Runden Tisch über einzelne Co-Produktionen bis hin zum aktuellen neuen Format Plan A verschiedene Formen der Zusammenarbeit. Insbesondere bei der Theaterpädagogik gab und gibt es viele Berührungspunkte mit den freien Kinder- und Jugendtheatern. Das Stadttheater bzw. zukünftige Staatstheater und die freien Theater haben in ihrer Arbeit das Interesse, die eigenen Angebote inhaltlich voneinander abzugrenzen, aber ansonsten bei der Bewerbung und auch teilweise der Produktion zusammen zu arbeiten.
In Nürnberg gibt es zwischen den freien Theatern Pfütze und Mummpitz und dem dortigen Staatstheater einen Kooperationsvertrag, der einerseits eine Aufgabenteilung enthält, andererseits eine Zusammenarbeit für eine Produktion (alle zwei Jahre) institutionalisiert. Auch die Zusammenarbeit zwischen der freien Theaterszene in Augsburg und dem zukünftigen Staatstheater Augsburg sollte aus unserer Sicht auf Basis einer ähnlichen vertraglichen Vereinbarung geregelt werden.

Wir stellen daher folgenden

Antrag:

  1. Die Vertreter der Stadt  Augsburg im Stiftungsrat werden beauftragt, die Aushandlung eines Kooperationsvertrages zwischen der freien Theaterszene und dem Staatstheater in den Stiftungsrat einzubringen. Der Beginn des Verhandlungsprozess erfolgt zeitnah nach der Gründung der Stiftung.
  2. Der Kooperationsvertrag soll zwischen den freien Theatern und dem Staatstheater unter Vermittlung des Augsburger Kulturreferats erarbeitet werden. In dem Kooperationsvertrag ist die zukünftige Zusammenarbeit zu regeln. Als Orientierung kann der Kooperationsvertrag zwischen den freien Theatern Mummpitz und Pfütze in Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg dienen.

Beteiligte Personen