Status: teilweise beantwortet
Vorläufige Antwort des Referat 4 vom 13.08.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Stadt Augsburg ist für 70 Schulen im Stadtgebiet zuständig. Viele davon sind sanierungsbedürftig. Aufgrund sich ändernder Anforderungen und Bedarfe an Schulen wie Inklusion, Heterogenität, weiterer Ausbau von Ganztagsschulen sowie Digitalisierung ist zudem eine Weiterentwicklung und Modernisierung der Gebäudestrukturen erforderlich. Hinzu kommt aufgrund des Bevölkerungswachstums innerhalb der Stadt wie Region Augsburg auch, dass Erweiterungen und/oder Neubau von Schulen nötig sind.

In der Stadtratssitzung am 23.10.2014 wurde ein Grundsatzbeschluss für ein Programm zur Ertüchtigung der Augsburger Schulen beschlossen. 300 Millionen € sind für dieses Bildungsförderungsprogramm bis 2030 vorgesehen; alle 5 Jahre sollen 100 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. Bei weiteren Mittelbedarfen muss dieser Grundsatzbeschluss unserer Meinung nach aktualisiert werden.

Dieses Sanierungsprogramm sowie geplante Neubauten stellen die Bauverwaltung und die Wohnbaugruppe Entwickeln vor große Herausforderungen. Die Planung und Realisierung von Erweiterungen, Um- oder Neubauten nimmt nach den bisherigen Erfahrungen – je nach Größe und Umfang des Bauvorhabens – vom Beginn der ersten Überlegungen bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme mehrere Jahre in Anspruch.

Deshalb stellt unsere Fraktion folgenden 

Antrag:

Sowohl zur Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensvereinfachung als auch zur Verständigung auf pädagogische Schulbedarfe wird die Verwaltung beauftragt unter Beteiligung aller Fachbereiche eine kommunale Schulbaurichtlinie für die Stadt Augsburg zu erarbeiten. Als Orientierungshilfe können hierfür insbesondere das Standardraumprogramm der Stadt München sowie das Rahmenkonzept – „Schulbaurichtlinie der Stadt Köln“ und der Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen herangezogen werden.

Begründung:

Sowohl bei Neu-, Um- oder Ausbau gibt es Themen, die grundsätzlich bearbeitet werden müssen:  Brandschutz und Sicherheit, Barrierefreiheit, Raumbedarf, Gestaltung und Sanierung der Außensportanlagen, Pausenhöfe und der Sanitäranlagen. Bisher werden diese Themen für jedes einzelne Schulbauvorhaben  jeweils neu bearbeitet, beraten und diskutiert.

Weitere zu bearbeitende Themenfelder in einer großstädtischen Situation sind neben Inklusion, Heterogenität und Ganztag die Gestaltung von Schulen als Lebens- und Lernraum und die Öffnung von Schulen ins Quartier hinein und zu Trägern und Einrichtungen hin. Um sich in Augsburg auf pädagogische Bedarfe der Schulen zu verständigen und zugleich bei Schulsanierungen sowie Schulneubauten Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, halten wir es deshalb für zielführend eine kommunale Schulbaurichtlinie zu erarbeiten. Diese kann z.B. Vorgaben zu Standard-Raumprogrammen für die einzelnen Schularten wie einzelne Schulgrößen festlegen.

Diesen Weg haben andere Kommunen bereits beschritten. In München existiert die “Schulbaurichtlinie München”, die das Konzept der Lernhäuser umsetzt: 

“Diese Raumprogramme wurden vor dem Hintergrund der Haushaltslage im Frühjahr 2016 nach Schulart und -größe modifiziert. (…) Durch die Festlegung von verbindlichen Rahmenvorgaben zu Größe und Anordnung von Klassenzimmern, Anzahl von zusätzlichen Räumen für Ganztag und Inklusion etc. werden die Planungszeiten für Schulbauten verkürzt. Gleichzeitig stellen diese für jede Schulart individuell erarbeiteten Raumprogramme sicher, dass Schulbauten in München sich flexibel an Entwicklungen zeitgemäßer Pädagogik anpassen können.(…) So baut die Schulstadt München heute die Schulen der Zukunft und geht auf die Bedürfnisse der Großstadt ein.” (https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Bildung-und-Sport/Aktionsprogramm/Standard-Raumprogramm.html)

Auch die Stadt Köln hat ein Rahmenkonzept beschlossen – die „Schulbaurichtlinie der Stadt Köln“ sowie den “Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen”: 

“Um nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen, wie Anzahl der Benutzer, neue Unterrichtsfächer, neue didaktische Methoden, Öffnung und Verankerung von Schulen in den Sozialraum entsprechen zu können, ist in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein hoher Grad an Flexibilität zu wahren. Diese Musterraumprogramme sollen als Leitfaden und Orientierungsrahmen für eine gerechte Bedarfsermittlung dienen. Sie bieten gleichzeitig Spielraum für die individuelle Ausgestaltung der funktionalen und pädagogischen Anforderungen in Kooperation mit der jeweiligen Schule, um die spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen. (…) Dem Schulträger dient das Musterraumprogramm außerdem als Kalkulationsbasis für zukünftige Investitions- und Finanzplanungen, der Ermittlung und Überprüfung des Raumbedarfs sowie als Grundlage zur Erhebung der Folgekosten.”(Link zum Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte der Stadt Köln)

Beteiligte Personen