Status: abgelehnt | Antwort der Verwaltung (pdf)

Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Änderung der FRIEDHOFSSATZUNG vom 17.01.2012 (ABl. Nr.5/6, 10. Februar 2012, Seite 22)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bereits im Oktober 2006 hat der Augsburger Stadtrat beschlossen, in Zukunft auszuschließen, dass die Stadt Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 einkauft und verwendet. Seither hat sich einiges getan, was auch zur Beseitigung rechtlicher Unsicherheiten beigetragen hat. So wurde beispielsweise im April 2009 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts die Möglichkeiten der öffentlichen Auftraggeber erweitert, insbesondere soziale Aspekte wie die Einhaltung sozialer Mindeststandards zu berücksichtigen.

Seit 17. Juli 2010 ist Augsburg offiziell Fair-Trade-Stadt. Darin liegt aus unserer Sicht auch die Verpflichtung der Stadt hier ihre Handlungsmöglichkeiten im Bereich „fairtrade“ möglichst auszuschöpfen.

Ein großer Bereich, in dem ausbeuterische Kinderarbeit stattfindet, ist die Arbeit von Kindern in Steinbrüchen. Die Festsetzung, dass in Zukunft keine Grabsteine aus ausbeuterische Kinderarbeit auf städtischen Friedhöfen verwendet werden dürfen, ist die logische Konsequenz aus dem Stadtratsbeschluss vom Oktober 2006, dem Handlungsprogramm Nachhaltigkeit und dem Titel „Fair-Trade-Stadt“. Aus den selben Gründen sollten auch mit den Kirchen Gespräche geführt werden mit dem Ziel, dass auch für die kirchlichen Friedhöfe eine entsprechende Regelung getroffen wird.

Zahlreiche Städte u.a. Nürnberg, haben unter diesem Gesichtspunkt ihre Friedhofssatzungen entsprechend geändert. Die Nürnberger Friedhofssatzung wurde zwar gerichtlich angefochten, allerdings hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 07.10.2011 erklärt, dass es im Zuständigkeitsbereich der Stadt Nürnberg liege, eine entsprechende Regelung in ihre Friedhofssatzung aufgenommen.

Nach Aussage von CSU-Mitgliedern des Bayerischen Landtags wurden über diese Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs auch die Kommunen informiert, auch sei wegen dieser Entscheidung keine weitere gesetzliche Grundlage nötig. Im Übrigen hat die Bayerische Staatsregierung bereits im Juli 2007 einen Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit gefasst (Drs. 15/8713).

Unsere Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Die Friedhofssatzung der Stadt Augsburg vom 17.01.2012 (ABl. Nr.5/6, 10. Februar 2012, Seite 22) wird wie folgt geändert:

In § 19 der Satzung wird nach Abs. 2 folgender neuer Abs. 3 eingefügt:

„(3) Es dürfen nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden.“

2.    Die Stadt nimmt Gespräche mit den Vertreter/innen der Kirchen auf mit dem Ziel, dass auch für die kirchlichen Friedhöfe die Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausgeschlossen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben                                Eva Leipprand                                    Martina Wild
Fraktionsvorsitzender            stv. Fraktionsvorsitzende             stv. Fraktionsvorsitzende

Verena von Mutius          Christian Moravcik                 Dieter Ferdinand
Stadträtin                              Stadtrat                                           Stadtrat

Beteiligte Personen