Status: beantwortet
Antwort Referat 1 vom 02.07.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Innovationspark ist in den letzten Wochen vermehrt in den Medien gewesen. Aufgrund eines am 13. Mai verkündeten Forschungsprogramms des Freistaates und der Wirtschaft in Höhe von insgesamt 40 Mio Euro, aber auch aufgrund von Grundstücksverkäufen an die Firma Walter Beteiligungen und Immobilien AG gibt es neue Entwicklungen an dem für Augsburgs Wirtschaft wichtigen und zukunftsorientierten Standort. Deswegen stellt sich für uns die Frage, welche konkreten Auswirkungen diese beiden Aktivitäten für den Innovationspark haben. Denn die Entlastung des Münchner Immobilienmarkts kann nicht Sinn und Zweck dieser wertvollen Flächen sein, sie dürfen nicht zum Spekulationsobjekt für Immobilieninvestoren werden. Vorrang müssen Unternehmen haben, die den Leitzielen des Innovationsparks entsprechen und insbesondere dem Gedanken der Ressourceneffizienz und nachhaltigem Wirtschaften verpflichtet sind und in diese Richtung forschen. Um hier steuernd agieren zu können und um im Umlegungsverfahren “handlungsfähig” zu sein, hatte die Stadt über die Hälfte der Fläche des 0,7 ha großen Gebietes erworben.
Der Innovationspark soll Antworten auf die wichtigen Fragen der Zukunft liefern, wie Klimaschutz, Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourceneffizienz. Deshalb verabschiedete der Stadtrat 2012 in diesem Sinne eine Präambel und ein Leitbild. Und deshalb zeigt das Handbuch auf, wie eine innovative Gebäude- und Freiraumplanung die Aspekte Ressourceneffizienz, Ökologie, Funktionalität und qualitätsvolle Gestaltung miteinander vereinen können. Der Innovationspark mit dieser Zielsetzung und die Orientierung der Planung an den Leitlinien des Gestaltungshandbuchs ist für unsere Fraktion Voraussetzung für die Unterstützung des Innovationsparks gewesen und ist es auch weiterhin. Aktuelle Entwicklungen, Planungen und Bauvorhaben, die Gestaltung des Innovationsparks und die Vergabe von Grundstücken müssen sich an den vereinbarten Zielsetzungen konsequent orientieren. Unsere Fraktion wird weiterhin auf diese inhaltliche Ausrichtung und auf transparente Verfahren achten. Der Innovationspark darf nicht zum “normalen” Gewerbegebiet werden.
Aufgrund der neuen Entwicklungen stellt unserer Fraktion folgenden

Berichtsantrag

  1. Die Verwaltung berichtet über die konkrete Ausgestaltung des 40 Millionen umfassenden Förderprogramms des Freistaates und der Wirtschaft.
    2. Die Verwaltung berichtet über die Erfahrungen, die sie mit dem im Innovationspark durchgeführten Umlegungsverfahren gemacht hat. Dabei soll sie auch auf die Frage eingehen, ob dieses Verfahren geeignet war die Erwartungen zu erfüllen und welche Probleme es bei der Umsetzung gibt. z.B. als Vorbild für die Entwicklung von Haunstetten-Süd geeignet ist.
    3. Die Verwaltung berichtet zudem über den Verkauf von Grundstücken an die Firma Walter Beteiligungen und Immobilien AG im Areal des Innovationsparks. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, wie die Gespräche zwischen Stadt, Grundstückseigentümern und Walter Beteiligungen und Immobilien AG abliefen und was ggf. die Auflagen in Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb für die Firma sind.
    4. Die Verwaltung legt insbesondere dar, wie Grundstücksverkäufe und Förderprogramm zum Leitbild des Innovationsparks passen, inwieweit die vereinbarten Ziele des Innovationsparks erreicht und die Vorstellungen des Gestaltungshandbuchs umgesetzt werden.

 

Beteiligte ehemalige Stadträt*innen: Antje Seubert,  Eva Leipprand

Beteiligte Personen