Status: erledigt | Zwischenantwort des Ordnungsreferats (pdf) | Gesamtkonzept der Stadt Augsburg zur Verbesserung der Situation der Prostituierten (pdf) | Resolution an den Deutschen Bundestag und den Bayerischen Landtag zum Thema Prostitution (pdf)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Sitzung des Allgemeinen Ausschusses am 16.05.2012 wurde mehrheitlich eine Erweiterung des Sperrbezirks für Prostitution beschlossen. Nach Ansicht unserer Fraktion greifen jedoch eine reine Erweiterung des Sperrbezirks und die Festlegung weiterer Sperrbezirke viel zu kurz, um der Gesamtproblematik der Prostitution in der Stadt gerecht zu werden.

Das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz hatte sich zum Ziel gesetzt, wesentliche gesamtgesellschaftliche Problematiken der Prostitution aufzugreifen und zu regeln. So wurde die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft, Prostituierten sollte die Einklagbarkeit ihres Lohns gesichert, der Zugang zur Sozialversicherung erleichtert werden und kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution der Boden entzogen werden. Auch sollte der Ausstieg aus der Prostitution er-leichtert und bessere (möglichst wenig gesundheitsgefährdende) Arbeitsbedingungen erreicht werden.

Aus Sicht der Bundesregierung wurden diese Zielsetzungen nur zum geringen Teil erreicht. Es hat sich an den tatsächlichen Arbeits- und Lebensbedingungen vieler Prostituierten wenig geändert.  Insbesondere sind die Ausstiegsmöglichkeiten aus der Prostitution durch das Prostitutionsgesetz nicht erkennbar verbessert worden.

Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es  „eines insgesamt breiteren Ansatzes der Reglementierung der Prostitution, der insbesondere konsequent die Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution integriert und auf einen größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung zielt“.

Dieser Meinung schließt sich unsere Fraktion an. Die Stadt sollte daher alle in ihrem Zuständigkeitsbereich umsetzbaren Maßnahmen ergreifen, um das Thema Prostitution ernsthaft anzugehen. Nur die Sperrbezirke zu erweitern ist zu wenig. Insbesondere sollten die bestehenden rechtlichen Instrumentarien des Gaststätten-, des Gewerbe- sowie des Polizei- und Ordnungsrechts effizient genutzt werden, um die Bedingungen, unter denen Prostitution praktiziert wird, zum Schutz der dort tätigen Personen einer rechtsstaatlichen Kontrolle zu unterwerfen und kriminellen Begleiterscheinungen vorzubeugen.

Ein wichtiges Mittel ist hierbei u.a. das Zurverfügungstellen von Informationen über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, über Ausstiegshilfen und Ausstiegsprogramme, Beratungsangebote, sowie eine aufsuchende präventive Arbeit.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Maßnahmen von Seiten der Stadt er-griffen werden können, um die Situation der Prostituierten i. o. g. Sinne zu verbessern.
  2. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Informationsbroschüre, die alle wesentlichen Informationen zum Thema Prostitution enthält. Neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sind auch Informationen über Beratungsstellen, Hilfsangebote, Ausstiegsprogramme u. ä. aufzunehmen.
    Hierbei können die entsprechenden Broschüren anderer Städte als Vorlage dienen (München, Hamburg, Hannover).

Begründung:

Um die Gesamtproblematik „Prostitution“ ernsthaft anzugehen, bedarf es mehrere Bausteine innerhalb eines umfassenden Konzeptes. Die Festlegung von Sperrbezirken kann dabei in bestimmten Fällen, insbesondere in Wohngebieten, eine Teilmaßnahme sein. Weitere Maßnahme sind jedoch nötig, will man ernsthaft mit der Realität von Prostitution umgehen. Ein Maßnahmekonzept  und eine offensive Informationspolitik können dazu beitragen. Die Broschüre soll dabei als Leitfaden dienen, um Prostituierten im Rahmen ihrer Berufsausübung die oft sehr undurchsichtigen und unklaren rechtlichen Regeln zu verdeutlichen, ihnen mehr Sicherheit und Informationen über Ausstiegshilfen zu geben. Dazu sind Erklärungen zu folgenden Bereichen notwendig:

–    Sperrbezirksverordnung
–    Steuerrecht
–    Strafrecht
–    Gewerberecht
–    Arbeitsrecht
–    Werbung und Werberecht
–    Beratungsstellen
–    Interessenvertretungen

Die Broschüre soll nach der Fertigstellung in Papierform und zum Download im Internet abrufbar sein.

Mit freundlichen Grüßen

Verena von Mutius    Martina Wild
Stadträtin                        stv. Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen