Status: abgelehnt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bezahlbarer Wohnraum wird immer mehr zur Mangelware und entwickelt sich zu einem großen sozialen Problem. „Augsburg verspricht eine gute Rendite abzuwerfen“, so konnte man bereits 21.04.2018 in der AZ lesen. Bestätigt wird dies durch den am 08.04.2019 vorgestellten Immobilienmarktreport. Zudem wächst der Tourismus in Augsburg. In der Augsburger Altstadt ist nun auch das erste Hotel in einer stark vom Wohnen geprägten Gegend entstanden. Weiterhin sind in Airbnb und anderen Buchungsportalen gerade im Innenstadtbereich mehrere Appartements zu finden. Längerer Leerstand oder Nichtbebauung zahlen sich angesichts steigender Preise durchaus aus. Grundstücke und Immobilien werden so noch mehr zu Spekulationsobjekten werden. Daher wird immer intensiver und heftiger darüber diskutiert, welche Maßnahmen von der Politik ergriffen werden können und müssen, um ein Wohnraumangebot auch für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen zu sichern und zu schaffen.
Der Erhalt von Bestandswohnraum muss unserer Meinung nach deshalb ein zentrales Anliegen der Augsburger Wohnungspolitik sein. Die Stadt hat einige Möglichkeiten, um lenkend einzugreifen: Neben dem Erlass einer Erhaltungssatzung, kommt auch der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung in Frage. Hiermit kann z.B. die Umwandlung von Wohnnutzung in gewerbliche Nutzung, Leerstand und die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen unterbunden werden.
Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Zweckentfremdungssatzung für das Gebiet der Stadt Augsburg zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt eine online-Meldeplattform für Bürger*innen zur Meldung von Wohnungsleerstand einzurichten und zu bewerben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept vergleichbar der Stadt München zur Kontrolle der Zweckentfremdung dem Ausschuss vorzulegen.

Begründung:

Mit der Aufnahme Augsburgs in die Gebietskulisse von Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt bei der Mieterschutzverordnung wollte die Bayerische Staatsregierung gerade Mieter*innen in solchen Regionen einen umfassenden Mieterschutz gewähren. Ein Instrument hierfür ist die sog. Zweckentfremdungssatzung (Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsgesetz – ZwEWG).
Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen alle Maßnahmen verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen. Eine Zweckentfremdung liegt beispielsweise vor, wenn Wohnraum
beruflich oder gewerblich genutzt wird,
zum Zwecke der Fremdenbeherbergung verwendet wird (z.B. als Ferienwohnung)
abgebrochen wird,
länger als 3 Monate leer steht.
Wichtiger Baustein für die wirksame Umsetzung einer Zweckentfremdungssatzung ist zudem ein Leerstandsmanagement und die Information der Stadt über leerstehenden Wohnraum.
Die GRÜNE Stadtratsfraktion hat am 01.02.2017 und am 13.09.2018 einen Antrag zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum eingereicht. Der Antrag vom 01.02.2017 wurde am 10.05.2017 im Jugend-, Sozial- und Wohnungshilfeausschuss behandelt. Zwar wurde damals beschlossen im Moment keine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen, jedoch spricht das Stadtplanungsamt in seiner Stellungnahme vom 05.04.2017 davon, dass die Situation weiter beobachtet werden sollte.
Die Situation am Wohnungsmarkt wird sich, kurz- und mittelfristig nicht entspannen. Die Stadt Augsburg selbst nennt auf ihrer Homepage als „Stabilisierungselement“  die Zweckentfremdungssatzung. Deshalb halten wir es für erforderlich, auch in Augsburg alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Wohnraum zu sichern bzw. zu erhalten. Dazu gehört auch der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung.

Beteiligte ehemalige Stadträt*innen: Antje Seubert, Eva Leipprand

Beteiligte Personen