Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Stadtrat am 25.10.2017 wurde der 2. Bewilligungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 288 B verabschiedet. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans liegt auch das Gebäude mit der Nummer 116, besser bekannt als Halle 116.

Die Diskussion über den Umgang mit dieser Halle läuft seit Jahren. Im Rahmen der Diskussion des BBPs wurde erneut deutlich, dass die zukünftige Nutzung der Halle der eigentlich entscheidende Punkt ist. Bei dieser schwierigen Diskussion tauchen immer wieder Informationen auf, die das eine oder andere Argument stützen sollen. Um auf einer eindeutigen Faktenlage weiter diskutieren zu können, stellen wir daher folgende

Anfrage:

  1. In wessen Eigentum befindet sich aktuell das Gebäude 116 und das entsprechende Grundstück? Wie lautet der Auszug aus dem Grundbuch dafür?
  2.  Wie stellt sich der Stand des Treuhandvermögens dar, aus dem die Entwicklungsmaßnahme Sheridan-Kaserne finanziert wird?

Begründung:

Immer wieder wird behauptet, die Halle 116 gehöre der Stadt Augsburg, weshalb sie ja einfach selbst entscheiden könne, was damit passiert und wie die zukünftige Nutzung aussehen soll. Wir bitten um Aufklärung der Eigentumsverhältnisse und Darlegung welche „Durchgriffsmöglichkeiten“ die Stadt Augsburg hat, wenn das Gebäude noch der Treuhand gehört.

Hintergrund der zweiten Frage ist, dass auf dem Sheridan-Areal über die Jahre deutlich mehr Wohnnutzung realisiert wurde, als ursprünglich geplant war. Da Grundstücke zu Wohnbauzwecken in der Regel deutlich teurer veräußert werden können als Grundstücke für Gewerbenutzung, stellt sich die Frage, ob die Erlöse für das Treuhandvermögen dadurch tatsächlich höher ausgefallen sind und sich daraus Spielräume für einen Erwerb und/oder eine Umgestaltung der Halle 116 ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Beteiligte Personen