Status: beantwortet am 30.04.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Augsburg wächst, weshalb auch zunehmend verdichtet gebaut wird. Damit kommt es vermehrt zur Flächenkonkurrenz für verschiedene Nutzungen: Neubau von Wohnungen; Bau von Infrastruktureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Grün- und Parkflächen.

Ausreichende Grün- und Freiflächenversorgung in bestehenden und neu entstehenden Stadtquartieren sind auch Voraussetzung für eine gute Lebens- und Aufenthaltsqualität.

Bei neuen Bauvorhaben muss es deshalb Orientierungswerte für die grundsätzlich zu schaffenden Grün- und Freiflächen geben, sog. „Grünwerte“.

Ist eine Aufwertung oder Erweiterung im Umfeld der Wohn- oder Gewerbe-Neubebauung nicht möglich, sollte an anderen Stellen im Stadtgebiet die Grünversorgung ausgebaut oder verbessert werden. Dazu schlagen wir vor, einen Frei- und Grünflächenfonds einzurichten, der sich aus Kompensationszahlungen in Form einer festen Summe pro Quadratmeter nicht errichteter Grünflächen speist.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt Richtlinien bzw. Richtwerte für die „Grünversorgung“  zu erarbeiten, die als Orientierungswerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen bei Baurechtsneuschaffung festgelegt werden.
  2. Die Stadt beschließt die Einrichtung eines Frei- und Grünflächenfonds, der sich aus Kompensationszahlungen in Form einer festen Summe pro Quadratmeter nicht errichteter Grünflächen speist.

Begründung

Bei weiterer Nachverdichtung und Ausweisung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten muss eine ausreichende wohnortnahe Grün- und Freiflächenversorgung sichergestellt werden um Aufenthalts- und Lebensqualität vor Ort zu erhalten. So hat beispielsweise die Stadt Nürnberg in ihrem Baulandbeschluss vom Mai 2017 Orientierungswerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen bei Baurechtsneuschaffung festgelegt.

Beispiel: Pro Einwohner*in im Geschosswohnungsbau 20qm –  im Familieneigenheimgebiet (Wohnen auf eigener Parzelle mit Garten) pro Einwohner*in 10qm. Davon jeweils Spielplatz-oder Jugendspielfläche pro Einwohner*in 3,4 qm. Bereits vorhandene Grün- und Freiflächen in Planungsbereichsnähe werden dabei bei der Ermittlung der Gesamtbedarfe angemessen berücksichtigt.

Ist eine Aufwertung oder Erweiterung im Umfeld der Wohn- oder Gewerbe-Neubebauung nicht möglich, sollte an anderen Stellen im Stadtgebiet die Grünversorgung ausgebaut oder verbessert werden. Dazu schlagen wir vor, einen Frei- und Grünflächenfonds einzurichten, der sich aus Kompensationszahlungen in Form einer festen Summe pro Quadratmeter nicht errichteter Grünflächen speist.

Mit freundlichen Grüßen

Beteiligte Personen