Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den zurückliegenden Wochen und Monaten war immer wieder zu lesen und zu hören, dass viele der Delikte, die Flüchtlinge begehen, in den Unterkünften selbst geschehen und gegen andere Flüchtlinge gerichtet sind. Eine der Ursachen hierfür ist sicherlich, dass Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Hunger und Gewalt Schutz suchen, vielfach stark belastet sind und sie nun über einen oft sehr langen Zeitraum in den Flüchtlingsunterkünfte sehr beengt und ohne jede Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten leben müssen. Dazu kommt oft die Sorge um die Zukunft und die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit.

Erfahrungsberichte zeigen, dass insbesondere (schwangere) Frauen, Mütter, Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle, aber auch traumatisierte Geflüchtete ein besonderes Schutzbedürfnis haben.

Aus diesem Grund gibt es in zahlreichen Bundesländern aber auch Kommunen inzwischen Gewaltschutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte. Auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. hat hierzu Empfehlungen erarbeitet, die dabei helfen sollen, erforderliche Gewaltschutzkonzepte zu erstellen. Ebenso haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF gemeinsam mit einem breiten Netzwerk von Partnern im Juli 2016 „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ erarbeitet.

Des Weiteren hat das Bundesfamilienministerium die Bundesinitiative „Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ gemeinsam mit UNICEF, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. sowie Plan International und Save the Children ins Leben gerufen. Sie fördert in insgesamt 25 Einrichtungen bundesweit zusätzliche Koordinationsstellen für Gewaltschutz, die Schutzkonzepte in den Einrichtungen implementieren und gleichzeitig AnsprechpartnerInnen für Jugend-, Sozial- und Arbeitsämter sowie für Beratungsstellen und Frauenhäuser sind. Für das Jahr 2017 sollen in 75 weiteren Unterkünften KoordinatorInnenstellen für Gewaltschutz eingerichtet werden, die von Seiten des Bundes mit je 40.000 Euro gefördert werden.
Unsere Fraktion stellt daher folgenden
Antrag:

 

  1. Die Verwaltung legt dar, welche Erkenntnisse und Erfahrungswerte über Gewalt in den Augsburger Flüchtlingsunterkünften vorliegen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt ein verbindliches Gewaltschutzkonzept für die Augsburger Flüchtlingsunterkünfte zu erarbeiten. Grundlage hierfür ist die Arbeitshilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands Gesamtverband e.V. und die unter dem Dach des Bundesfamilienministeriums und UNICEF gemeinsam mit einem breiten Netzwerk von Partnern im Juli 2016 erarbeiteten „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                                        Cemal Bozoğlu                                              Antje Seubert
Fraktionsvorsitzende                       Migrationspolitischer Sprecher         Sozialpolitische Sprecherin

Verena von Mutius
Jugendpolitische Sprecherin

Beteiligte Personen