Status: beantwortet | Beschlussvorlage der Verwaltung für die Stadtratssitzung (pdf)  | ausführliche Antwort des Umweltreferats (pdf)

Anfrage zur Genehmigung Bayerisches Asphaltmischwerk

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Dezember 2011 hat die Stadt Augsburg die Baugenehmigung für den Neubau eines Asphaltmischwerks der Bayerischen Asphaltmischwerke (BAM) erteilt und im Amtsblatt veröffentlicht.

Zu dieser Genehmigung und der auch in der Presse zu verfolgenden Diskussion mit Anliegern, Anwohnern und der Bevölkerung im Allgemeinen stellen wir folgende Anfrage und den Antrag, im zuständigen Ausschuss darüber zu berichten:

Anfrage:

  1. Wie und wann wurden Stadtrat und Öffentlichkeit über das Bauvorhaben und die Baugenehmigung für das geplante Asphaltmischwerk an der Aulzhausener Str. informiert?
  2. Wann und wie wurden die Anlieger im Industriegebiet an der Aulzhausener Str. im Vorfeld über den beabsichtigten Bau einer Asphaltmischanlage in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft informiert?
  3. Welche Stellen der Stadt Augsburg waren wann mit der Absicht der Fa. Bayerische Asphaltmischwerke zum Neubau einer Asphaltmischanlage befasst?
  4. Wann und warum wurde das Gewerbegebiet an der Aulzhausener Str. in ein Industriegebiet umgewandelt und wurden die betroffenen Anlieger davon informiert?
  5. Wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Immissionsprognose (nach TA Luft) für Luftschadstoffe durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
  6. Welche maximale jährliche Produktionsleistung und welche Tages-, Wochen- und Jahresbetriebszeiten der Anlage lagen dem Genehmigungsbescheid zu Grunde?
  7. Welche Entfernungen zur Wohnbebauung wurden bei der Genehmigung zu Grunde gelegt?
  8. Die Verbrennung von Braunkohlestaub verursacht Emissionen die die Einhaltung von entsprechenden Grenzwerten fraglich erscheinen lassen. Warum wurde nicht die Gasnutzung zum Betrieb von Heizung vorgeschrieben – wie dies bei benachbarten Grundstückseigentümern festgelegt wurde?
  9. Wie beurteilt die Stadt Augsburg die Verträglichkeit von bis zu 600 Lkw-Fahrten pro Tag mit der vorhandenen Straßeninfrastruktur und mit den ansässigen Anliegern?
  10. Wie beurteilt die Stadt Augsburg den vom Vorhabensträger beantragten Sofortvollzug und damit verbunden evtl. Schadensersatzforderungen der BAM bei erfolgreichem Klageverfahren gegen die Genehmigung der Anlage?

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben                               Eva Leipprand
Fraktionsvorsitzender            stellv. Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen