Gemeinsam solidarisch, entschlossen und demokratisch handeln

Arbeitsweise unseres Stadtrates und der Ausschüsse in der aktuellen Situation

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

um die Verbreitung von SARS-CoV-2 und das Infektionsrisiko für die Bürger*innen zu verringern, werden derzeit auf allen politischen Ebenen vielfältigste Maßnahmen ergriffen. Das Engagement von den mit den Auswirkungen des Coronavirus betrauten Personen in der Augsburger Stadtverwaltung und den Augsburger Organisationen verdient hohe Anerkennung, da die Belastung enorm ist. Fast alle Bereiche des Lebens sind von der Pandemie betroffen. Die weitere Entwicklung der Corona Pandemie lässt sich noch dazu nicht voraussehen.
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus wurden von Ihnen mit Schreiben vom 17. März 2020 alle Stadtrats- und Ausschusssitzungen bis zum 02.04.2020 abgesagt. Hintergrund hierfür ist eine Allgemeinverfügung (Az. 51-G8000-2020/122-67) des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 16.03.2020 gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, nach der „Veranstaltungen und Versammlungen“ mit Ausnahmen landesweit untersagt werden. Entscheidungen, die dringlich sind, werden demzufolge via Dringlichkeitsentscheidung getroffen, ggf. unter Hinzuziehung des Ältestenrates. Dies war vergangenen Donnerstag der Fall. Der so eingeschlagene Weg kann unserer Meinung nach nur kurzfristig eine Lösung sein.
Denn gerade in einer solchen Krisensituation entscheidet sich, ob wir starke demokratische Institutionen haben. Wir sind der Meinung, dass auch in schwierigen Zeiten wie jetzt der Stadtrat weiterarbeiten muss und wir daher auch die Arbeitsweise unserer kommunalen Gremien an die Bedingungen der Virus-Krise anpassen sollten. Es geht darum, demokratische Mitbestimmung und Mitgestaltung sowie gleichzeitig Maßnahmen zum Schutz der Mandatsträger*innen zu erfüllen – insbesondere wenn es sich wahrscheinlich um einen längeren Zeitraum handelt. Aus diesem Grund verändert der Bundestag seine Geschäftsordnung weitreichend: das Quorum zur Beschlussfähigkeit im Plenum und in den Ausschüssen wird verringert, elektronische Abstimmungen werden ermöglicht, die Öffentlichkeit kann auf digitalem Wege an den Sitzungen teilnehmen. Auch Städte wie München oder Nürnberg haben ihre Geschäftsordnungen geändert und einen Feriensenat (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 18246) als alternatives Gremium für die kommende Zeit eingerichtet. Die Einsetzung eines Ferienausschusses für den Corona-Zeitraum empfiehlt auch das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration in seinem Schreiben vom 20.3.2020 im Hinblick auf Sitzungen der Gemeinderäte, Kreistage, Bezirkstage und ihrer Ausschüsse.
Aus unserer Sicht wäre auch für Augsburg dieser Weg gut und richtig. Wir bitten Sie deshalb,  wie im Schreiben des Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration dargestellt, im Umlaufverfahren einen Ferienausschuss für diese Krisenwochen einzurichten oder, wie in München erfolgt, mit dem zwingend notwendigen Quorum von 31 Mitgliedern den Stadtrat nur zur Änderung der Geschäftsordnung abzuhalten.

Beteiligte Personen