Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der o.g. Bebauungsplan lag bis zum 21.09.2018 öffentlich aus, nachdem der Stadtrat ihn am 25.10.2017 mit der Maßgabe beschlossen hatte, den Bereich des Gebäudes 116 wieder mit in den Umgriff des Bebauungsplans hinein zu nehmen. Dies hatte u.a. die Grüne Fraktion damals beantragt. Ebenso hatte die Grüne Fraktion beantragt, die gesamte Halle als Gemeinbedarfsfläche auszuweisen. Damals wurde jedoch nur eine Ausweisung von einem Drittel der Halle als Gemeinbedarfsfläche beschlossen. Die von der Verwaltung vorgenommene Überarbeitung der Planunterlagen hat die Halle 116 nun gemäß der Maßgabe wieder in den Umgriff des B-Plans hinein genommen und den östlichen Kopfbau und zwei Schotten als Gemeinbedarf festgesetzt.
Aufgrund der öffentlichen Debatte und der Tatsache, dass der Ankauf der Halle 116 durch die Stadt Augsburg vorbereitet wird und damit nicht mehr der Ankauf durch einen Investor im Raum steht, ist aus unserer Sicht eine Neubewertung der Sachlage, wie von uns schon im Juni 2018 öffentlich gefordert, erforderlich.
Wir stellen daher folgenden

Antrag:

Im B-Plan wird die gesamte Fläche der Halle 116 als Gemeinbedarfsfläche mit kultureller Zweckbindung ausgewiesen. Statt der ausnahmsweisen Zulässigkeit von kultureller und sozialer Nutzung im bisherigen Gewerbebereich, werden umgekehrt zukünftig in der gesamten Gemeinbedarfsfläche ausnahmsweise auch nicht störende Gewerbebetriebe für zulässig erklärt.

Begründung:

Eine Nutzung als Denkort ist bei einer Festsetzung als Gemeinbedarf nach bisherigen Erkenntnissen besser möglich, sodass die Festsetzung als Gemeinbedarf zielführend ist. Um jedoch planungsrechtlich auch eine mit dem Denkort vereinbare weitere Nutzungen wie eine adäquate Gewerbenutzung zu ermöglichen, werden ausnahmsweise nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen. Dies ermöglicht der Stadt auch den Spielraum in einem Nutzungskonzept für den Denkort und passende weitere Nutzungen, das von unserer Fraktion mit Antrag vom 7.6.2018 beantragt wurde, zu erarbeiten und umzusetzen. Über die Tatsache, dass Gewerbebetriebe nur ausnahmsweise zulässig sind, ist eine Steuerung durch die Stadt Augsburg möglich.

Beteiligte Personen