Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl,

die Stadt Augsburg steht immer wieder vor der Entscheidung, neue Baugebiete auszuweisen, sei es für Wohn- oder Gewerbezwecke. Zuletzt wurden im Bauausschuss größere Projekte behandelt, die alle zu weiterer Bodenversiegelung führen und zum Teil naturschutzsensible Bereiche berühren: Science-Park im Univiertel, ein neues Studentenwohnheim westlich des LfU, Bebauungsplan am „Langen Berg“ und Bebauungsplan „Südlich der Bergheimer Straße“ um nur einige Beispiele zu benennen.

Durch die zunehmende Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs-, Gewerbe-, Freizeit- und Verkehrszwecke wird die nicht erneuerbare Ressource Boden beeinträchtigt.

Der Flächenverbrauch ist eines der bedeutendsten Umweltprobleme in Bayern. Die Umwandlung von Freiflächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen ist nur schwer umkehrbar, wertvolle Bodenfunktionen werden beeinträchtigt oder zerstört. Der Flächenverbrauch steht in Konkurrenz zur Erholungsnutzung, dem Landschafts- und Artenschutzschutz sowie dem Klima-, Grundwasser- und Hochwasserschutz. Doch auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Flächenverbrauchs können erheblich sein.

Die kommunalen EntscheidungsträgerInnen haben die verantwortungsvolle wie schwierige Aufgabe, den Schutz und die Entwicklung der natürlichen Ressourcen für kommende Generationen zu gewährleisten und dabei die Ziele einer zukunftsbeständigen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu verwirklichen.

Ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige Flächennutzung stellt das kommunale Flächenressourcen-Management dar.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt zur Steuerung der städtischen Entwicklung ein kommunales Flächenressourcen-Management einzurichten.

1. Dabei soll in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme und Analyse der im Stadtgebiet vorhandenen Flächen durch die Erhebung planungsrelevanter Daten erfolgen. Beispielsweise:

  • Brachflächen, Baulücken und Grundstücke mit Nachverdichtungspotential
  • Stadt- und naturräumliche Grundlagen
  • Altlastenverzeichnis
  • Entsiegelungspotential
  • Siedlungsökologische Grundlagen
  • Bodenbewertung
  • Differenzierte Bedarfsanalyse für die verschiedenen Nutzungsarten
  • Nachfrageanalyse

Diese Daten sollten dann in ein Katastersystem (Kommunales Informati-onssystem) übertragen werden.

2. In einem zweiten Schritt soll auf der Grundlage der Bestandsanalyse eine Festlegung der Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung erfolgen.

Begründung:

Täglich werden in Bayern 16,1 ha (Stand: 31.12.07) Freifläche zu Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt, was in etwa der Fläche der Stadt Aschaffenburg entspricht. Der auf hohem Niveau liegende Flächenverbrauch, d.h. die Inanspruchnahme von Böden für Siedlung, Gewerbe und Verkehr, ist eine der größten Herausforderungen für die Umweltpolitik. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden und die Verringerung des Flächenverbrauchs sind wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Entwicklung. Zur Erreichung dieses Ziels wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen und rechtliche Grundlagen geschaffen.

1. Bündnis zum Flächensparen

Bereits 2003 wurde unter der Leitung des damaligen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen und des Staatsministerium des Innern mit zahlreichen Partnern, u.a. dem Bayerischen Städtetag, das „Bündnis zum Flächensparen“ geschlossen. Hierin verpflichten sich die Bündnispartner u.a. sich für eine deutliche Reduzierung des Flächenverbrauchs einzusetzen, bekennen sich zu einem schonenden und flächensparenden Umgang mit Böden und eine möglichst geringe Versiegelung von Böden.

2. Das Landesentwicklungsprogramm

Das Landesentwicklungsprogramm (2006) geht darauf explizit in der Formulierung seiner Ziele und Grundsätze für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (B VI, 1) ein:
1.1 (Z) Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig
– die vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen
und leerstehende Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten genutzt und
– flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden.
1.1. (G) Es ist anzustreben, die Versiegelung von Freiflächen möglichst gering zu halten.
1.1. (Z) Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.

3. Kommunales Flächenressourcenmanagement

Bereits 2002 hat das damalige Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen die  Arbeitshilfe „Kommunales Flächenressourcen-Management“ herausgegeben.
Ziel des Kommunalen Flächenressourcen-Managements als ein neues Instrument zur Steuerung der städtischen Entwicklung ist die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme konstant bei allen Planungsschritten zu verwirklichen.

Es beinhaltet die

  • vollständige Erfassung vorrangig innerörtlicher Entwicklungspotenziale (Bestandsaufnahme, Analyse). Die Bestandsbewertung ergibt den Handlungsspielraum für die städtebauliche Entwicklung der Stadt,
  • ihre laufende Einspeisung in notwendige Planungsmaßnahmen und ihre kontinuierliche Fortschreibung (Kommunales Kataster – und Informationssystem).
  • Der Aufbau eines kommunalen Informationssystems erlaubt der Stadt zukünftig eine bessere Nutzung und Verknüpfung räumlicher und sozialer Daten mit wesentlichen Vorteilen für die Steuerung der städtischen Planungsprozesse.

4. Handlungsprogramm Nachhaltigkeit

Im Juni 2004 hat der Stadtrat von Augsburg sein Handlungsprogramm Nachhaltigkeit verabschiedet. Darin wird in Leitlinie A 2 festgelegt, dass Augsburg seinen Flächenverbrauch minimiert, Flächen aufwertet und Bodenqualität schützt durch Maßnahmen wie z.B. Entsiegelung, Ausweisung von Ausgleichsflächen, Nachver-dichten von Bebauungsplänen und Schutz von Naturräumen.

5. Biodiversitätsstrategie

Der Verlust von biologischer Vielfalt macht auch vor Bayern nicht halt. In den aktuellen bayerischen Roten Listen sind 6.480 (40 Prozent) der bewerteten hei-mischen Tierarten als ausgestorben, verschollen oder bedroht erfasst. Über die Hälfte der Gefäßpflanzen ist inzwischen Bestandteil der Roten Liste. Ausgestorben sind z.B. Flachs-Lichtnelke, Alpenhummel, Lachs, Maifisch, Blauracke und Bayerische Kleinwühlmaus. Zudem zeigen Vogelbestände, die früher in Bayern weit verbreitet waren, wie Kiebitz, Feldlerche, Rauch- und Mehlschwalbe bedenkliche Rückgänge.

Wesentliche Ursache für den Rückgang heimischer Tier- und Pflanzenarten ist die Verarmung und der Verlust der Lebensräume. Die drastische Abnahme ist nicht nur Resultat von Flächenschrumpfungen, sondern auch von Flächenzersplitterungen.

Um dem entgegen zu wirken hat der Bayerische Ministerrat am 01. April 2008 eine Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern (Bayerische Biodiversitätsstrategie) beschlossen. Die bayerische Biodiversitätsstrategie beinhaltet vier zentrale Ziele:

  • Sicherung der Arten- und Sortenvielfalt,
  • Erhaltung der Vielfalt der Lebensräume,
  • Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit von Wanderbarrieren wie Straßen, Schienen und Wehre,
  • Vermittlung und Vertiefung von Umweltwissen.

In der Sitzung des Umweltausschusses am 19. Oktober 2009 wurde nun darauf aufbauend die „Augsburger Biodiversitätsstrategie“ beschlossen. Dabei sollen die Ziele der Biodiversitätsstrategie als Querschnittsaufgabe auf allen Planungs- und Handlungsebenen ihren Niederschlag finden.

Nimmt man dieses Anliegen ernst, müssen gerade im Bereich der Bauleitplanung die Themen „Reduzierung des Flächenverbrauchs“ und „Biodiversitätsstrategie„ immer mitgedacht und mitbehandelt werden.
Dazu ist neben den flankierenden Maßnahmen der „Augsburger Biodiversitätsstrategie“ (Ziffer 6) ein „kommunales Flächenressourcen-Management“ wie oben beschrieben hilfreich und notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben, Fraktionsvorsitzender
Eva Leipprand, stv. Fraktionsvorsitzende
Martina Wild, stv. Fraktionsvorsitzende
Dieter Ferdinand, Stadtrat
Verena von Mutius, Stadträtin
Christian Moravcik, Stadtrat

Beteiligte Personen