Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Antrag vom 11.07.2017 hatte unsere Fraktion beantragt, über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Institutes für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. insbesondere im Hinblick auf den Ausbaubedarf der Betreuungsangebote zu berichten. Dabei sollte auch auf die Frage eingegangen werden, ob es ein kontinuierliches Monitoringsystem und eine jährliche Fortschreibung der bedarfsanerkannten Platzzahlen für die Kinderbetreuung der u3-Jährigen, der 3- bis 6-Jährigen und der 6-10-Jährigen, wie es vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. vorgeschlagen wurde, gibt. Weiter hatte unsere Fraktion beantragt, ein entsprechendes Monitoringsystem einzurichten und die Bedarfsplanung in einer jährlichen Fortschreibung anzupassen, falls dies bis dato nicht umgesetzt wurde und wird.

Aufgrund unseres Antrags gab es eine schriftliche Antwort des Sozialreferats vom 20.09.2017. Ziffer 2 unseres Antrags wurde allerdings bis heute nicht im zuständigen Ausschuss abgestimmt.

Unsere Fraktion stellt daher erneut den

Antrag:

1.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Bedarfsplanung jährlich fortzuschreiben. Zeitnah sollen die 2011 letztmals festgelegten Bedarfsquoten überprüft und den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

2.      Dafür benötigte Mittel sind ggfs für den Nachtragshaushalt 2018 anzumelden und einzustellen.

Begründung:

Aus der Antwort des Sozialreferates auf unseren Antrag können wir folgendes entnehmen:

  • Es gibt Informationen, die nach Ansicht der Verwaltung in ihrer Gesamtheit „das Monitoring bilden“.
  • die Bedarfsquoten für Krippe, Kindertagespflege, niederschwellige Angebote (u3), für Kindergarten und Hort wurden letztmals mit Beschluss vom November 2011 festgelegt.
  • 2017 erfolgte erstmals eine Vollerhebung zur Elternbefragung
  • Eine qualifizierte jährliche Fortschreibung von Bedarfsquoten, wie sie in anderen Kommunen praktiziert wird, gibt es in Augsburg bis heute nicht.

Sowohl im Bericht des Institutes für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. zur „Ermittlung des Betreuungsbedarfes in der Stadt Augsburg sowie Begleitung der Erstellung des Konzeptes Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern und Förderung der Elternkompetenz“, als auch in dem von der Verwaltung angefügten Aufsatz (bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige) wird empfohlen, ein kontinuierliches Monitoringsystem einzuführen und die Bedarfsquote regelmäßig zu aktualisieren. Dabei sollten die bedarfsanerkannten Platzzahlen und der Korrekturfaktor im Rahmen der jährlichen Fortschreibung angepasst werden bzw. ein jährliches Monitoring und Wiederholungsbefragungen im 3-5-jährigen Rhythmus durchgeführt werden.

Aus unserer Sicht ist es dringend nötig, in Augsburg endlich eine jährlich fortzuschreibende Bedarfsplanung einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                                                                          Antje Seubert
Mitberichterstatterin im Bildungsausschuss     Mitglied im Bildungsausschuss

 Verena von Mutius                                                                                                                   Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Beteiligte Personen