Status: nach Entgegenkommen des Referenten zurückgezogen im Stadtrat am 20.12.12

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vom 17.01.2013 bis zum 30.01.2013 läuft die Eintragungsphase für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“.

Nach Art. 67 und 68 LWG sollen die Eintragungsbezirke so festgelegt werden, dass jede stimmberechtigte Person ausreichend Gelegenheit findet, sich an dem Volksbegehren zu beteiligen. Die Eintragungsräume und -stunden sind so zu bestimmen, dass jede stimmberechtigte Person ausreichend Gelegenheit findet, sich an dem Volksbegehren zu beteiligen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteintragungszeiten sind gem. § 79 Landeswahlordnung:

  • an den Werktagen von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr,
  • an den Werktagen von Montag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr,
  • an einem Werktag von Montag bis Freitag bis 20 Uhr,
  • an einem Samstag oder Sonntag zwei Stunden.

Zwar sind die Eintragungsorte und –zeiten für die Stadt Augsburg noch nicht veröffentlicht, jedoch ist zu vernehmen, dass wohl nur an einem der beiden Samstage eine Eintragung im Rathaus möglich sein soll. Die Bürgerbüros sollen an den Wochenenden geschlossen bleiben. Auch eine Eintragung bis 20 Uhr soll es nur an den letzten drei Eintragungstagen und lediglich im Rathaus geben.

Wir stellen daher für die kommende Stadtratssitzung folgenden

Dringlichkeitsantrag:

Die Eintragungszeiten in der Stadt Augsburg für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ während der 14-tägigen Eintragungsfrist werden bürgerfreundlicher gestaltet.

Wir schlagen vor, folgende Eintragungszeiten für die öffentliche Auslegung der Unterschriftenlisten festzulegen:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Donnerstag: von 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr
  • Samstag + Sonntag: von 9.00 bis 13.00 Uhr (vier Wochenendeintragungszeiten)
  • am letzten Eintragungstag: von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Den Initiatoren bzw. den beteiligten Parteien und Gruppierungen wird gemäß § 2 Abs. 1 der Plakatierungsverordnung der Stadt Augsburg gestattet im Vorfeld des Volksbegehrens aktiv für ihre Belange zu werben.

Begründung:

Die gesetzlichen Hürden für Volksbegehren sind außerordentlich hoch. Nur wenn sich rund 950.000 Wahlberechtigte innerhalb von 14 Tagen in die in den Rathäusern ausliegenden Listen eintragen, ist eine Initiative erfolgreich. Seit 1998 hat außer dem Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ kein Volksbegehren diese Hürde überspringen können. Ein Grund hierfür ist auch, dass die Eintragungszeiten in den Gemeinden für Berufstätige und Pendler häufig ungünstig sind.

Die Instrumente der direkten Demokratie sollten jedoch nicht mit zu hohen Hürden belastet werden. Eine bürgerfreundliche verbesserte Eintragungsmöglichkeit lässt sich mit geringem Aufwand verwirklichen, wenn die Eintragungszeiten der bestehenden Eintragungsräume spürbar erweitert werden. Die oben beantragten Öffnungszeiten wurden vom Stadtrat der Stadt Passau im Juni 2009 beschlossen. Das ‚Passauer Modell’ zur Förderung der direkten Demokratie würde auch in unserer Kommune die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger/innen verbessern.

Aus unserer Sicht werden die bisher geplanten Öffnungszeiten nicht dem Sinngehalt der Art. 67 und 68 der LWO gerecht.

Bürgernähe und das Ernst nehmen von „Bürgerbeteiligung“ kann die Stadt mit verbesserten Öffnungszeiten und ggf. mit mehr Eintragungsorten deutlich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben                                 Eva Leipprand                                  Martina Wild
Fraktionsvorsitzender             stv. Fraktionsvorsitzende

Christian Moravcik    Dieter Ferdinand         Verena von Mutius
Stadtrat                              Stadtrat                             Stadträtin

Beteiligte Personen