Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vom 19. November 2009 bis 02.12.2009 läuft die Eintragungsphase für das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“.

Nach Art. 67 und 68 LWG sollen die Eintragungsbezirke so festgelegt werden, dass jede stimmberechtigte Person ausreichend Gelegenheit findet, sich an dem Volks-begehren zu beteiligen. Die Eintragungsräume und -stunden sind so zu bestimmen, dass jede stimmberechtigte Person ausreichend Gelegenheit findet, sich an dem Volksbegehren zu beteiligen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteintragungszeiten sind gem. § 79 Landeswahlordnung:
an den Werktagen von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr,
an den Werktagen von Montag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr,
an einem Werktag von Montag bis Freitag bis 20 Uhr,
an einem Samstag oder Sonntag zwei Stunden.

Bei Durchsicht der Eintragungsorte und Eintragungszeiten ist uns aufgefallen, dass es insgesamt für das gesamte Stadtgebiet nur 5 Eintragungsorte gibt und in keinem der 4 Bürgerbüros die Möglichkeit besteht, sich samstags einzutragen und dass in drei von 4 Büros nur einmal in der Woche bis 17.30h geöffnet sein soll. Lediglich das Rathaus ist von Montag bis Freitag 20.00h für eine Eintragung geöffnet.

Unsere Fraktion bittet Sie daher sich dafür einzusetzen, dass für das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ während der 14-tägigen Eintragungsfrist die Eintragungszeiten bürgerfreundlicher gestaltet werden.

Wir schlagen vor, folgende Eintragungszeiten für die öffentliche Auslegung der Unterschriftenlisten festzulegen:

– Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
– Donnerstag: von 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr
– Samstag und Sonntag: von 9.00 bis 13.00 Uhr (vier Wochenendeintragungszeiten)
– am letzten Eintragungstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Begründung:

Die gesetzlichen Hürden für Volksbegehren sind außerordentlich hoch. Nur wenn sich mindestens 930.000 Wahlberechtigte innerhalb von 14 Tagen in die in den Rathäusern ausliegenden Listen eintragen, ist eine Initiative erfolgreich. Seit 1998 hat kein Volksbegehren diese Hürde überspringen können. Ein Grund hierfür ist auch, dass die Eintragungszeiten in den Gemeinden für Berufstätige und Pendler häufig ungünstig sind.

Die Instrumente der direkten Demokratie sollten jedoch nicht mit zu hohen Hürden belastet werden. Eine bürgerfreundliche verbesserte Eintragungsmöglichkeit lässt sich mit geringem Aufwand verwirklichen, wenn die Eintragungszeiten der bestehenden Eintragungsräume spürbar erweitert werden. Die oben beantragten Öffnungszeiten wurden vom Stadtrat der Stadt Passau im Juni 2009 beschlossen. Das ‚Passauer Modell‘ zur Förderung der direkten Demokratie würde auch in unserer Kommune die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger/innen verbessern.

Aus unserer Sicht werden die bisher festgelegten Öffnungszeiten nicht dem Sinngehalt der Art. 67 und 68 der LWO gerecht. Bürgernähe und das Ernst nehmen von „Bürgerbeteiligung“ kann die Stadt mit verbesserten Öffnungszeiten und ggf. mit mehr Eintragungsorten deutlich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben                           Eva Leipprand                 Martina Wild
Fraktionsvorsitzender       Stadträtin                           stv. Fraktionsvorsitzende

Christian Moravcik              Dieter Ferdinand           Verena von Mutius
Stadtrat                                        Stadtrat                               Stadträtin

Beteiligte Personen