Status: erledigt

Beschluss des Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur vom 24.07.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unsere Stadtgesellschaft ist von einer wachsenden Vielfalt an Lebens- und Arbeitsformen gekennzeichnet. Der Begriff Vielfalt umfasst dabei die unterschiedlichsten Lebensentwürfe und beruflichen Situation von Männern und Frauen, Angehörigen verschiedener Ethnien, Religionen und Weltanschauungen, älteren und jüngeren Menschen, Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung und Menschen mit körperlich- seelischen Beeinträchtigungen. Vielfalt wird zu einem bleibenden und immer bedeutenderen Merkmal unserer Stadt. Gleichzeitig nimmt die Diskriminierung gegenüber den genannten Gruppen, vor allem gegenüber den Menschen mit Migrationserfahrung zu. Benachteiligung bei der Arbeit, der Wohnungssuche, in der Schule, Beleidigungen wegen der Herkunft, der Sprache, des Aussehens oder der sexuellen Orientierung stehen für viele Menschen auf der Tagesordnung.

Den rechtlichen Rahmen für einen weitgehend einheitlichen Diskriminierungsschutz hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffen, das 2006 in Kraft trat. Es ist gut, dass Diskriminierungsverbote nicht mehr nur in der analogen Welt gelten sollen. Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollen sie auch auf die digitale Welt (z.B. Soziale Medien) ausgeweitet werden.

Diskriminierungsopfer brauchen Beratung, und das möglichst vor Ort und durch geschulte Berater*innen. Ausgehend von der Arbeit im Einzelnen kann Antidiskriminierungsberatung außerdem Impulse für institutionelle und strukturelle Veränderungen geben. Diskriminierende Praxen dürfen sich nicht verfestigen, sondern müssen sichtbar gemacht und thematisiert werden.
Deshalb haben Kommunen wie Regensburg, Nürnberg, Erlangen, Würzburg und München eine Antidiskriminierungsberatung eingerichtet. In Augsburg gab es zu dem Thema bislang zwei Veranstaltungen. Am 02.02.2017  fand ein Expert*innen – Hearing statt und am 20.02.2019 eine weitere Veranstaltung, organisiert vom Integrationsbeirat der Stadt Augsburg. Bei beiden Veranstaltungen wurden verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung einer Antidiskriminierungsberatung erörtert.

Wir stellen daher folgenden

Antrag:

Das  Amt für Organisation und Informationstechnik stellt im Ausschuss für Organisation, Personal Migration und Interkultur im Herbst 2019 dar, wie unter Einbeziehung der Verwaltung, von Vereinen und Verbänden, sowie der Ergebnisse der beiden  o.g. Veranstaltungen, eine kommunale Antidiskriminierungsberatung in Augsburg verwirklicht werden kann und welche personelle Ausstattung und organisatorische Ansiedlung sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüßen

 

Martina Wild                            Verena von Mutius
Fraktionsvorsitzende         stellv. Fraktionsvorsitzende               

 

Antje Seubert

stellv. Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen