Den Vorschlag der Kommission für Erinnerungskultur für den Umgang mit strittigen Augsburger Straßennamen jetzt auch umsetzen
Bereits im Februar 2013 hatte die GRÜNE Stadtratsfraktion beantragt, dass sich die Friedensstadt Augsburg  mit ihrer (Stadt) -Geschichte kritisch, differenziert und offen befassen sollte. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit entsprechenden strittigen Straßen- und Platzbenennungen.

Martina Wild, Fraktionsvorsitzende: “Die Aufarbeitung unserer Geschichte, gerade im Hinblick auf die NS-Zeit, ist heute angesichts des Erstarkens rechtsextremistischer Einstellungen wichtiger und drängender denn je. Die Frage, ob Straßen und Plätze nach Personen benannt werden oder benannt bleiben sollen, deren persönliche Lebensgeschichte und deren Verhalten diese besondere öffentliche Ehrung nicht rechtfertigen, da sie beispielsweise eine kritikwürdige Rolle während der NS-Diktatur einnahmen, muss deshalb transparent und wissenschaftshistorisch nachvollziehbar entschieden werden. Mit der Einrichtung der Kommission für Erinnerungskultur im November 2014 hat die Stadt einen wichtigen Schritt unternommen, um ihren eigenen Weg zu einer  Erinnerungskultur zu entwickeln. Nach dem „Augsburger Weg“ für die Schaffung von Erinnerungszeichen – den sog. Stolpersteinen und Erinnerungsbändern – hat die Kommission nun ein transparentes, wissenschaftshistorisch nachvollziehbares Konzept zum Umgang mit „strittigen Straßen- bzw. Platzbezeichnungen“ vorgelegt, dessen Umsetzung wir nachdrücklich unterstützen”.

Verena von Mutius-Bartholy, kulturpolitische Sprecherin: “Die Benennung einer Straße oder eines Platzes nach einer Person, gibt dieser Person eine öffentliche Wertschätzung, die diese Personen damit auch als Vorbild darstellt. Ob diese Ehrung aus heutiger Sicht und Erkenntnis gerechtfertigt ist, muss überprüft werden können. Dies ist auch ein Anliegen engagierter und interessierter Bürger/innen, die sich mit entsprechenden Hinweisen auf kritikwürdige Benennungen an unsere Fraktion gewandt hatten. Wir sind deshalb sehr froh, dass die Kommission nun mit der Erarbeitung allgemeiner grundsätzlicher Bewertungskriterien, die eine ausgewogene Einordnung der Straßennamen in ihrem historischen Kontext ermöglichen und der Kategorisierung von Handlungsempfehlungen in „Umbenennung“, „Empfehlung einer Kontextualisierung“ und in „kein Handlungsbedarf“ eine transparente, differenzierte und nachvollziehbare Betrachtung und Entscheidungsfindung möglich macht. Insbesondere die vorgeschlagene Aufklärungsarbeit mit Erläuterungstexten an den Straßenschildern zu den betreffenden Personen und zu der  getroffenen Entscheidung, sowie die Einbeziehung der Stadtgesellschaft in den Umbenennungsprozess  ist ein wichtiger Beitrag zu Aufklärung und Bildung. Wir hoffen sehr, dass der Stadtrat den Vorschlägen der Fachkommission dieses Mal folgt.“

Beteiligte Personen