Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bei den Augsburger Kunstsammlungen wird seit 2001 Provenienzforschung betrieben. Sie waren damit eine der ersten Museen, die Recherchen über die Herkunft ihrer Bestände durchführten.  Dabei handelt es sich unseres Wissens allerdings hauptsächlich um die Provenienzlücken im Bereich der Ausstellungsstücke von Beute- und Raubkunst unter dem NS-Regime.
In vielen Deutschen Museen hat mittlerweile – richtigerweise – die Diskussion über den Umgang mit kolonialen Kulturgütern eingesetzt und sorgt für eine Sensibilisierung. Auch wenn Augsburg keine klassische Ethnologische Sammlung hat, stellt sich unserer Meinung nach auch in unseren Museen die Frage, ob es Kulturgüter aus afrikanischer Herkunft gibt und wie Darstellungen aus dieser Zeit gekennzeichnet werden. Denn Objekte können auch koloniales Denken widerspiegeln oder Stereotype transportieren, welche kolonialen Rassismen unterliegen.
Die GRÜNE Fraktion stellt daher folgenden

 Berichtsantrag:

 

Die Verwaltung berichtet dem Kulturausschuss:

  1. Befinden sich in städtischen Museen und Kunstsammlungen oder Archiven afrikanische Kulturgüter und/oder Darstellungen mit kolonialen Hintergründen?
  2. Falls ja,
  3. a) um welche Objekte handelt es sich und aus welchen Ländern stammen diese?
  4. b) haben die Museen / Archive bereits eine Planung wie mit diesen Objekten zukünftig umgegangen werden soll?

 

Begründung:

Die Frage, wie wir mit unseren Kulturgütern in unseren musealen Sammlungen umgehen, die im kolonialen Kontext erworben wurden, wird bundesweit immer stärker diskutiert. Die Provenienzforschung ist dabei ein wichtiger Teil der Aufarbeitung unserer Vergangenheit. Daher muss es ein Anliegen des Stadtrates sein, dass wir uns auch in Augsburg unserer historischen Verantwortung in diesem Themenbereich stellen. Zunächst gilt es zu ermitteln, ob in unseren städtischen Museen / Archiven Objekte vorhanden sind, die im kolonialen Kontext erworben wurden.

Neben den klassischen Ausstellungsgütern gibt es auch Werke der bildenden und darstellenden Kunst, die kolonialen Rassismen unterliegen. Hier ist in der Regel eine Bewertung von Zweck, Absicht und Wirkung des Objekts erforderlich. Nach der Bewertung muss dann entschieden werden, wie mit dem Objekt weiter umgegangen wird. Ob beispielsweise eine Erläuterung und Kontextualisierung ausreichend ist oder ob in Ausnahmefällen aufgrund der Wirkung über eine Entfernung nachgedacht werden muss.

 

 

Beteiligte Personen