Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor kurzem wurde öffentlich bekannt, dass das Leihamt der Stadt Augsburg seinen Betrieb einstellen wird. Das Dienstgebäude Bei Sankt Max 1 liegt in der Jakobervorstadt-Nord und sollte aufgrund seiner zentralen Lage und des grundsätzlichen Bedarfs an Kita- und Hortplätzen in der Innenstadt aus unserer Sicht als möglicher Standort für eine Betreuungseinrichtung geprüft werden. Wir stellen daher folgenden
Antrag:

Die Verwaltung prüft, ob die städtische Liegenschaft Bei Sankt Max 1 nach Aufgabe des Leihamts als Betreuungseinrichtung genutzt werden kann und berichtet hierüber im zuständigen Ausschuss. Außerdem wird geprüft, ob bei einer möglichen Nutzung als Betreuungseinrichtung auf die Außenanlagen verzichtet werden kann, wie dies in innerstädtischen Lagen beispielsweise in München in Ausnahmefällen gemacht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Verena von Mutius                                         Martina Wild

Mitglied im Jugendhilfeausschuss        Mitberichterstatterin Bildungsausschuss

Beteiligte Personen