Status: beantwortet
Antwort des Referats für Kultur, Welterbe und Sport vom 26.04.2021
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Corona-Pandemie hat unmittelbare Auswirkungen auf die Sportvereine in unserer Stadt. Viele verlieren aufgrund der Tatsache, dass die Vereinsaktivitäten deutlich eingeschränkt sind sowohl passive, als auch aktive Mitglieder. Dies hat Auswirkung auf ihre Sportförderung (Vereinspauschale), da die Anzahl der Mitglieder ein wesentlicher Parameter zur Berechnung dieser ist. Ob die Bemühungen und Initiativen auf Landesebene zu einer Veränderung der Vereinspauschale führen, ist derzeit noch offen.
Allerdings gibt es auch Vereine, die gerade während der Corona-Pandemie Mitglieder gewinnen konnten. Zur Erhöhung der Planungssicherheit und um finanzielle Engpässe der Augsburger Vereine zu vermeiden, beantragen wir aus den finanziellen Mitteln des Doppelhaushalts 2021/2022 ein ausgewogenes und faires Sonderverteilverfahren zu erarbeiten, das im Einklang mit den Bayerischen Sportförderrichtlinien steht.
Aus diesem Grund stellen die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CSU folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zunächst die Meldefrist für Vereine am 1. März 2021 abzuwarten und im Anschluss daran ein ausgewogenes Verteilverfahren für die Jahre 2021 und 2022 zu erarbeiten, damit sichergestellt ist, dass
Ab 2023 soll die Vergabe der Sportförderung wieder nach bewährtem Regelwerk erfolgen.
Begründung
Durch den Antrag soll den Vereinen in Augsburg ein Stück mehr Planungssicherheit in dieser für sie schwierigen Zeit ermöglicht und eine ausgewogene und faire Verteilung erreicht werden. Denkbar wäre etwa ein 50:50-Modus für die Jahre 2021 und 2022, sodass die Hälfte der Sportförderung verhältnismäßig so verteilt wird, wie es sich aus den letzten übermittelten Mitgliederzahlen vor der Corona-Pandemie ergibt und lediglich die andere Hälfte der im Haushalt bereits reservierten Sportförderung auf Basis der neuen Mitgliederzahlen erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen