Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Bayerische Landes-Denkmalschutzbehörde hat mittlerweile festgestellt, dass das Gebäude 116 im Sheridan-Park nicht in die Denkmalliste aufgenommen wird. Das Landesamt hat jedoch in seiner Begründung die Realisierung eines Denkorts für die Opfer von Zwangsarbeit ausdrücklich begrüßt. Die besten Voraussetzungen für die Realisierung eines Denkorts bestehen, wenn die Stadt Augsburg selbst Eigentümerin der Halle und des Grundstücks ist und selbst entscheiden kann wie die Hallenfläche geg. aufgeteilt und genutzt wird.

Wir stellen daher folgenden

Antrag:

  1. Die Stadt Augsburg tritt mit der als Treuhand fungierenden AGS in Verhandlungen über den Kauf des Gebäudes 116 im Sheridan-Park.
  2. Die Stadt erarbeitet ein Nutzungskonzept für die gesamte Hallenfläche auf der Grundlage des Denkort-Konzepts von Prof. Gassert. Dabei werden neben der Realisierung des Denkortes weitere Nutzungen der Stadt und Zwischennutzungen durch Kultur- und Kreativschaffende geprüft.
  3. Es erfolgt eine erste Abfrage und Darstellung, welche Fördermöglichkeiten zur Realisierung des Denkortes zur Verfügung stehen.
  4. Der Denkort Halle 116 wird bei der Ausarbeitung des Museumsentwicklungskonzepts trotz der Tatsache, dass es sich nicht um ein Museum im eigentlichen Sinne handelt, mit betrachtet und die Ideen der Bürgerinnen und Bürger dazu gesammelt.

Beteiligte Personen